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möglichst bekannt werden, um zur Gegenäußerung anzuregen,
und ferner, weil seit dem Erscheinen meiner diesbezüglichen
Ausführungen zwei Arbeiten erschienen sind, welche zwar über
diesen Punkt nichts neues beibringen, sondern nur die herr-
schende Meinung wiedergeben, aber gerade eben dadurch gefähr-
lich werden, weil sie eine meines Erachtens nicht haltbare Auf-
fassung in immer weiteren Kreisen bekannt machen. Selbstver-
ständlich will ich an dieser Stelle nicht alle Einzelheiten der
Beweisführung wiederholen, sondern mich nur auf die Anführung
der Spezialliteratur beschränken und die verschiedenen aufge-
stellten Theorien systematisch geordnet wiedergeben und kriti-
sieren. Ferner werde ich einige praktische Folgerungen aus den
verschiedenen Theorien ziehen, welche das Preßgesetz, wenn auch
mit verschiedener Begründung, für nicht anwendbar erklären.
Bevor wir nun zur Erörterung der unser eigentliches Thema
bildenden juristischen Kontroversen kommen, muß ich noch eine
kurze technische Bemerkung vorausschicken. Freilich kann es
nicht unsere Aufgabe sein, den technischen Vorgang bei der
Herstellung und Vorführung der sogenannten Films ausführlich
zu schildern — wer sich für diese interessanten Fragen näher interes-
siert, sei auf das vorzügliche Büchlein von WOLF-ÜZAPEK? verwiesen
— wohl aber isteszum Verständnis der nachfolgenden Erörterungen
erforderlich zu wissen, daß mittelst eines sinnreich konstruier-
ten Aufnahmeapparates es möglich ist 15 bis 40 Bilder in der
Sekunde aufzunehmen auf einem meist 100 bis 300 m langen,
mitunter auch noch weit längerem Zelluloidstreifen, dem soge-
nannten Negativfllm. Von diesem Negativfilm werden dann in
der jedem Photographen bekannten Weise, wenngleich technisch
etwas schwieriger, Positivfilms entwickelt, die dann mittelst eines
Projektionsapparates in starker Vergrößerung mit derselben ra-
schen Geschwindigkeit auf eine Leinwand projiziert werden. Da
® K. W. Wour-CzArEX „Die Kinematographie, Wesen, Entstehung und
Ziele des lebenden Bildes“, 2. Aufl. Berlin 1911.