Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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hunderten bis zur französischen Revolution und der Auflösung 
des Deutschen Reichs bildete sich die Fürstenmacht bis zum Ab- 
solutismus aus. 
Unsere besondere Aufmerksamkeit verdienen einige politische 
Gebilde des Mittelalters, die an die altgermanischen erinnern. 
Auch eine Provinzialversammlung war die der sieben friesi- 
schen Seelande unter den drei Eichen von Upstallbom bei 
Aurich, von der man schon um das Jahr 1200 sagte, daß sie ur- 
alter Brauch sei. Hier erscheint Jahrhunderte hindurch kein 
Adel und an der Spitze des Volkes stehen selbstgewählte Rat- 
mannen (Richter und Gemeindevorsteher ?) Diese und die Geist- 
lichen bilden jene Versammlung und wohl auch andere freie 
Männer konnten sich dazu einfinden. Aehnliche Gemeinwesen 
gabesindenMarschenanderNiederweser und Nie- 
derelbe. „Diese Bauern achteten sich so frei, wie irgend ein 
Edler im Deutschen Reiche und altdeutsche Sitte erhielt sich bei 
ihnen länger als irgendwo‘. Sie saßen oft auch über Ritter 
wie über ihres Gleichen zu Gericht. Berühmt geworden ist ins- 
besondere der kleine Bauernstaat der Stedinger nordwest- 
lich von Bremen, der gräfliche Vögte vertrieb, dem Erzstift 
Bremen den Zehnten weigerte und sich seiner Landesherrlichkeit 
entzog. Der Papst erklärte die Bauern als Ketzer und der Erz- 
bischof unternahn gegen sie einen Kreuzzug; sein Heer wurde 
1233 beim Hemmelskamper Walde geschlagen, im folgenden 
Jahre aber, in der Schlacht von Altenesch, ist der größte Teil 
der heldenhaft kämpfenden Bauern vernichtet worden. Das 
Land verlor seine selbstgewählten Ratmannen und durfte nur 
das Deich- und Sielwesen noch selber verwalten. Ein Versuch 
der Wiedererhebung mißlang. Die weiter unten wohnenden 
Rustingrer-Stedinger dagegen kamen mit dem Erzbischof 
zu einer Verständigung und im Kampfe mit dem oldenburgischen 
Grafengeschlecht vermochten sie sich dessen Territorialhoheit 
zu erwehren und ihre Ratsmannen, die sich in Elsfleth versam-
	        
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