Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

— 1714 — 
freien, Angehörigen anderer farbiger Stämme und der fremden Staatsange- 
hörigen; zum Schluß geht er noch auf die Rechtsstellung der Interessen- 
sphären ein und kommt dabei zu dem Resultat, daß die im Verordnungs- 
wege erlassenen Gebietssperrungen im Gebiete der Ambos etc... . gültig 
sind und alle dort sich aufhaltenden Personen binden. 
Alles in allem bietet das Buch eine Fülle von Material, nimmt zu allen 
in Betracht kommenden Fragen Stellung und kann als beachtenswerte Be- 
reicherung der kolonialrechtlichen Literatur bezeichnet werden. 
Münster i. W. R. Wiesmann. 
Alfred Ritter von Wretschko, Die akademischen Grade, na- 
mentlich an den Österreichischen Universitäten. 
Innsbruck 1910. 
In dieser Rektoratsrede gibt uns der bekannte Innsbrucker Rechts- 
historiker einen vorzüglichen Ueberblick über die Entwicklung der aka- 
demischen Grade in Oesterreich. Den Ausgangspunkt der Darstellung bilden 
die Verhältnisse an den mittelalterlichen hohen Schulen zu Paris und Bo- 
logna, von wo aus das Universitätswesen im allgemeinen, die Einrichtung 
der akademischen Grade im besonderen ihren Weg nach Deutschland ge- 
funden haben. Eingehende Betrachtungen werden dabei vor allem der 
Frage gewidmet, auf welche der drei mittelalterlichen Autoritäten das Pro- 
motionsrecht der Universitäten gegründet war: Papst, Kaiser oder Landes- 
herr. Der die ganze Entwicklung beherrschende Gedanke ist der, daß — 
von den besonderen Verhältnissen in Oesterreich abgesehen — nur die uni- 
versalen Mächte Papst und Kaiser zur Verleihung des Promotionsrechts be- 
rufen seien, und zwar sind im 13. und 14. Jahrhundert die beiden in dieser 
Hinsicht einander völlig gleichberechtigt, während in der Folgezeit natur- 
gemäß die Autorität des Kaisers in den Vordergrund tritt; bis an das Ende 
des Reichs bleibt die Verleihung des Promotionsrechts ein Reservatrecht 
des Kaisers — trotz den entwickelten Befugnissen der Landesherren auf dem 
Gebiete der Unterrichtspolizei. An diese allgemein-geschichtliche Grund- 
legung schließen sich die Untersuchungen über die Entwicklung der aka- 
demischen Grade in Oesterreich, wobei der Verf. nicht unterläßt, gelegent- 
lich auch die Zustände im übrigen Deutschland zum Vergleich heranzu- 
ziehen. 
Die ganze, ein umfangreiches Material mit großer Sorgfalt verwertende 
Abhandlung zeichnet sich durch Uebersichtlichkeit der Darstellung und 
Klarheit des Gedankenganges aus; sie kann auch demjenigen, welcher den 
spezifisch Österreichischen akademischen Verhältnissen fern steht, zu ge- 
winnreicher Lektüre empfohlen werden. 
Münster i. W. JosefLukas.
	        
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