Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

— 1716 — 
(79). Die Erteilung des Doktorats im kanonischen Rechte wurde im Jahre 
1856 an den österreichischen Universitäten sistiert. Es lag nicht im In- 
teresse der Regierung, daran mitzuwirken, daß das Doktorat aus dem ka- 
nonischen Rechte, das ohnehin für Priester bestimmt war, angestrebt werde, 
um der erweiterten Vorbereitung für das Doktorat der Theologie auszu- 
weichen“ (69). 
Dr. Alfred Dahlsheimer, Die Uebertragung des Urheber- 
rechts. Nürnberg 1910. U. E. Sebald. 
Max Gimmerthal, Amtsgerichtsrat in Arnstadt i. Th, Der deutsche 
Waisenrat. Nürnberg und Leipzig 1910. U. E. Sebald. 125 S. 
Konrad Weitpert, Die Steuern vom Immobiliarbesitzwech- 
sel in den deutschen Staaten, Verlag von Emil Roth in 
Gießen. 116 S. 
Guttentag’schSammlung deutscher Reichsgesetze. Berlin 
1910. J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 
Nr. 97. Johannes Gerstmeyer, Wirkl. Legationsrat und vortr. Rat im 
Reichs-Kolonialamt. Das Schutzgebietsgesetz nebst der Ver- 
ordnung betr. die Rechtsverhältnisse in den Schutzge- 
bieten und dem Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit 
in Anwendung auf die Schutzgebiete sowie den Ausführungsbestim- 
mungen und ergänzenden Vorschriften. 280 S. 
Die Ausgabe ist in erster Linie zum Handgebrauch für Richter, Ver- 
waltungsbeamte und Anwälte bestimmt. In den Anmerkungen wurde die 
kolonialrechtliche Literatur und die Rechtssprechung berücksichtigt. Der 
Wert der Ausgabe wird dadurch erhöht, daß auch die Akten des Reichs- 
kolonialamts benützt werden konnten. 
Dr. jur” Hans Wehberg in Düsseldorf, Die Abkommen der Haager 
Friedenskonferenz, der Londoner Seekriegskonfe- 
renz nebst Genfer Konvention. Textausgabe mit Einleitung, 
Anmerkungen, Personen- und Sachregister. Mit Vorwort von Professor 
Dr. Zorn-Bonn. 270 8. 
ZORN dürfte nicht zuviel gesagt haben, wenn er im Vorwort zu dieser 
Textausgabe bemerkt: Auf den beiden Haager Friedenskonferenzen und der 
an die zweite anschließende Londoner Konferenz wurde eine gewaltige völ- 
kerrechtliche Arbeit geleistet, wie solche in der Geschichte der Menschheit 
bis jetzt überhaupt noch nicht getan wurde. Die Einleitung berichtet über 
die Vorgeschichte, den Verlauf und die Ergebnisse der Konferenzen unter 
Berücksichtigung der völkerrechtlichen Literatur. Praxis und Theorie werden 
über diese handliche Ausgabe gleichmäßig erfreut sein,
	        
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