Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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einer Pfarrei entfernt sind, soll noch ein Militärgeistlicher an- 
gestellt werden. Der Kriegsminister Favre motivierte in der 
Repräsentantenkammer die Unterdrückung der Militärseelsorge 
mit der Behauptung, die Militärseelsorge sei mit der militäri- 
schen Disziplin unvereinbar !, 
England besoldete früher für Heer und Marine katholi- 
sche Geistliche, ohne daß eine besondere Organisation vorlag. 
In bezug auf den Gehalt wurden sie in den 60ger Jahren den 
protestantischen Militärgeistlichen gleichgestellt, ein Dekret der 
Propaganda vom 15. Mai 1906 unterstellt die katholische Mili- 
tär- und Marineseelsorge dem katholischen Erzbischof von West- 
minister !2, 
Auch in anderen Staaten ist die katholische Militärseelsorge 
auf Grund von Vereinbarungen mit dem Apostolischen Stuhle 
geregelt, so in dem Konkordat mit Costarica 1852 Art. 24, 
in dem Konkordat mit Guatemala 1852 Art. 25, mit Ni- 
caragua 1862 Art. 24, mit St. Salvador 1862 Art. 23. 
Die Armee der südamerikanischen Republik Chile hat einen 
katholischen Feldpropst, dem jedoch die volle Unabhängigkeit 
fehlt. Auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist durch 
die einzelnen Staaten die Militärseelsorge geregelt worden "*. 
Was die deutschen Bundesstaaten betrifft, so begann in 
Preußen die Regelung im Jahre 1849, indem der Papst im 
Einverständnis mit der preußischen Regierung dem jeweiligen 
Fürstbischof von Breslau provisorisch die Besorgung der katho- 
lisch-kirchlichen Angelegenheiten bei sämtlichen Truppen mit der 
Befugnis der Subdelegation übertrug. Später traten verschie- 
dene Differenzen zwischen der Kurie und der preußischen Re- 
gierung ein, welche zu einer definitiven Regelung der Militär- 
11 Archiv f. KR. 1880 XLII. 360. 
12 FRIEDBERG, KR. 216; Archiv f. KR. 1869 XXI. 465. 
18 SCHERER, KR. I. 658 Annı. 13. Die Konkordate sind abgedruckt bei 
Nussı, Conventiones etc. 1870. Archiv f. KR. 1869 XXI S, 465.
	        
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