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Die Irrenhäuser sind Kreisanstalten. Die Geistlichen,
welche an ihnen die Seelsorge, sei es als Hausgeistliche oder im
Nebenamt verwalten, werden von der Kreisregierung nach vor-
herigem Einvernehmen mit der kirchlichen Behörde angestellt.
Ihre Stellung ist keine stabile, Pfarrechte haben sie nicht, aber
in der Anstalt sind sie ganz selbständig und unabhängig vom
Ortspfarrer; in bezug auf die Hausordnung usw. unterstehen sie
dem Direktor der Anstalt. Sind sie als Hausgeistliche angestellt,
so führen sie den Titel Irrenkurat. Mehrfach haben sie
neben den seelsorglichen Funktionen auch noch geeigneten
Kranken Elementarunterricht zu erteilen. Ihre Gehaltsbezüge
sind in den einzelnen Kreisen verschieden fixiert. Diese Grund-
sätze gelten für die katholischen wie für die protestantischen
Geistlichen.
Bei Besetzung der Stellen an Kranken-, Taubstum-
men-, Blinden-etc. Häusern kommt es darauf an, welcher
Behörde das Institut untersteht. An dem Juliusspital in Würz-
burg besteht eine vollgültige Pfarrei; sie ist königlichen Patronats;
dem Pfarrer, der zugleich Oberpflegamtsrat ist, stehen noch zwei
Kapläne zur Seite, welche mit dem Pfarrer in dem Spital ihre
Wohnung und Verpflegung haben.
Der gegenwärtige geistliche Vorstand an der Staatser-
ziehungs-Anstaltin Würzburg hat als Verwaltungsbeamter
die oberste Leitung des Instituts in pädagogischer, betriebstech-
nischer, wirtschaftlicher und polizeilicher Hinsicht und bis ein
eigener Hausgeistlicher ernannt wird, im Nebenamt zugleich die
Pastoration über die dortigen Zöglinge. Seine Anstellung nach
beiden Beziehungen hat er vom Prinzregenten erhalten.
Mit dem Priesterseminar in Würzburg ist eine eigene
Pfarrei verbunden, deren Inhaber der jeweilige Regens des
Priesterseminars ist und die vom Würzburger Bischof frei besetzt
wird (liberae collationis). Es gehören zu ihr außer den Alumnen
des Priesterseminars die Beamten, welche in dem früheren Uni-