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(Kapitel5. Von Trümmern etc.)
Art. 15. Jeder, welcher ein beschädigtes oder verlassenes
Luftfahrzeug oder Teile eines solchen findet, muß hiervon der
zuständigen Behörde Anzeige machen.
Art. 16. Die in gehöriger Weise benachrichtigte Behörde
ist verpflichtet, sofort die nötigen Maßregeln zu ergreifen, um
die Erhaltung des Fundes und die Ermittlung des Eigentümers
zu veranlassen.
Art. 17. Der Eigentümer kann sein Eigentum innerhalb
eines Jahres vom Tage der Auffindung von der zuständigen Be-
hörde zurückfordern, nachdem er die Kosten der Aufbewahrung
bezahlt hat. Er ist außerdem verpflichtet, dem Auffinder einen
Finderlohn von 10% des Wertes nach Abzug der Kosten zu
zahlen.
Wie erwähnt, bilden diese vom Kongreß beschlossenen
Kapitel nur den Anfang des noch weiter auszuarbeitenden Code
de l’air, immerhin dürften sie, selbst wenn man sie nur als einen
ersten schüchternen Versuch zur Kodifizierung des Luftrechts
auf internationaler Grundlage betrachtet, für etwaige geplante
Gesetzgebungen auf diesem Gebiet einen wertvollen Anhalt bieten.
Damit wäre aber ein Hauptzweck der Tätigkeit des Comites inter-
nationa), juridique de l’aviation bereits erreicht.
Code de l’air international:
Livreler. Droit public a&@rien.
Chap. Il Principesgöän6raux dela circulation
a6erienne.
Art. 1. La circulation a6rienne est libre, sauf le droit pour
les Etats sous-jacents de prendre certaines mesures, A deter-
miner, en vue de leur propre securit6 et de celle des personnes
et des biens de leurs habitants.