Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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(Kapitel5. Von Trümmern etc.) 
Art. 15. Jeder, welcher ein beschädigtes oder verlassenes 
Luftfahrzeug oder Teile eines solchen findet, muß hiervon der 
zuständigen Behörde Anzeige machen. 
Art. 16. Die in gehöriger Weise benachrichtigte Behörde 
ist verpflichtet, sofort die nötigen Maßregeln zu ergreifen, um 
die Erhaltung des Fundes und die Ermittlung des Eigentümers 
zu veranlassen. 
Art. 17. Der Eigentümer kann sein Eigentum innerhalb 
eines Jahres vom Tage der Auffindung von der zuständigen Be- 
hörde zurückfordern, nachdem er die Kosten der Aufbewahrung 
bezahlt hat. Er ist außerdem verpflichtet, dem Auffinder einen 
Finderlohn von 10% des Wertes nach Abzug der Kosten zu 
zahlen. 
Wie erwähnt, bilden diese vom Kongreß beschlossenen 
Kapitel nur den Anfang des noch weiter auszuarbeitenden Code 
de l’air, immerhin dürften sie, selbst wenn man sie nur als einen 
ersten schüchternen Versuch zur Kodifizierung des Luftrechts 
auf internationaler Grundlage betrachtet, für etwaige geplante 
Gesetzgebungen auf diesem Gebiet einen wertvollen Anhalt bieten. 
Damit wäre aber ein Hauptzweck der Tätigkeit des Comites inter- 
nationa), juridique de l’aviation bereits erreicht. 
Code de l’air international: 
Livreler. Droit public a&@rien. 
Chap. Il Principesgöän6raux dela circulation 
a6erienne. 
Art. 1. La circulation a6rienne est libre, sauf le droit pour 
les Etats sous-jacents de prendre certaines mesures, A deter- 
miner, en vue de leur propre securit6 et de celle des personnes 
et des biens de leurs habitants.
	        
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