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die Behauptungen, wie es für den heutigen Zweck geschehen
muß, als zutreffend behandelt, für hunderttausende von Bürgern
von der größten Bedeutung ist. Hoffentlich wird der Kron-
advokat zur früheren, gesunden Praxis zurückkehren, welche der
Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung keine Schwierig-
keiten in den Weg legte, wenn eine wirkliche, schwierige Frage
entstanden war, die der gerichtlichen Entscheidung bedurfte.
Wäre die Ministerverantwortlichkeit mehr, als der bloße Schatten
eines Namens, so würde die Sache weniger wichtig sein; wie die
Dinge liegen, sind die Gerichte die einzige Schutzwehr für die
Freiheit des Bürgers gegenüber den Angriffen der Regierungs-
behörden.*“ (Dyson v. Attorney-General. Court of Appeal.
10. Dezember 1910).
Der Entscheidung i. S. Rex v. Board of Education lag,
kurz gefaßt, folgender Tatbestand zu Grunde. Eine Kommunal-
behörde hatte bezüglich Lehrergehälter eine Kommunalschule
günstiger gestellt, als eine Kirchenschule. Das Unterrichts-
ministerium ließ auf eine Beschwerde der letzteren Schule den
Fall untersuchen und bestätigte, aus politischen Gründen oder
Parteirücksichten, das Verfahren der Kommunalbehörde. Es
folgte die gerichtliche Nachprüfung. Die erste Instanz hob die
Verfügung des Unterrichtsministeriums auf und wies dasselbe
an, die Frage in Gemäßheit des Liandesrechts zu entscheiden.
In der Berufungsinstanz wurde das Unterrichtsministerium am
21. April 1910 kostenpflichtig abgewiesen; das Urteil erster
Instanz wurde bestätigt, und in der Begründung findet sich nach-
stehender Passus: —
„Die Frage (nach der Zuständigkeit des Gerichts) ist von
sehr großer Bedeutung in unserer modernen Zeit, in welcher so
viele Gesetze Fragen von großer allgemeiner Bedeutung irgend
einer Regierungsbehörde zuweisen. Sobald derartig betraut, wird
diese Behörde ein Tribunal, belastet mit der Erfüllung einer
öffentlichen Pflicht, und als solches fähig, unter die Gerichtsbar-