Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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setzt mit der Verpflichtung, sich vom Vater zu trennen, wenn 
dieser etwas gegen die Rechte des Volkes unternehmen wollte. 
Olaf hat sich zuerst König von Schweden genannt, nicht mehr 
wie seine Vorgänger König von Upsala; er verfolgte damit wohl 
den Plan, das königliche Ansehen zu erhöhen, aber während 
seiner langen Herrschaft hat sich Schweden der Monarchie doch 
nicht sehr genähert. Eine Wahlordnung der Könige gab es 
nicht, die Parteien riefen diesen oder jenen zum König aus, auch 
wählten einmal die Schweden und die Gotländer zwei verschie- 
dene Könige. Allmählich aber wurde die königliche Gewalt mit 
der Ausbreitung des Christentums und durch das Beispiel anderer 
Staaten gestärkt. Der König und die Geistlichkeit unter- 
stützten einander in der Ausdehnung ihrer Macht; auch 
sollte die Krönung mit der Salbung dem Königtum besondere 
Weihe geben. Gleichzeitig bildete sich ein Adel. Dieser be- 
stand zwar nur in Alter, Reichtum und Verdienst, als aber der 
Klerus eigene Gerichtsbarkeit und die Steuerfreiheit der Kirchen- 
güter durchgesetzt hatte, forderten und erhielten auch Weltliche 
ähnliche Begünstigungen und wurden in diesem Sinne zum Stande 
der Befreiten oder Freien des Adels. Die Volksversammlungen 
dauerten erst eine Weile fort, dann wurde an den Thingstätten 
nur noch Markt gehalten, und die Stelle jener traten Versamm- 
lungen der Vornehmen, Reichstage, deren Rechte wiederum die 
Könige einzuschränken suchten. Gegründet oder dauernd be- 
festigt wurde das Erbkönigtum erst im Hause Wasa, als Gustav. 
Wasa, vom Reichstage 1523 zum König gewählt und nachher 
gekrönt, sich die Erbfolge in seiner Familie zu sichern wußte. 
Noch unter seinen Söhnen freilich ist es zur Quelle gefährlichen 
Zwistes geworden, daß er den jüngern Söhnen beinahe unab- 
hängige Fürstentümer gegeben hat. Die drei Jahrhunderte der 
Dynastie Wasa sind reich an Kämpfen zwischen dem Königtum, 
das durch die Reformation noch gestärkt worden ist, und der 
Aristokratie; was aber die Bauernschaft betrifft, so hat sie gegen
	        
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