Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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walts, des Richters und des Verteidigers in derselben Strafsache 
beim Vorbringen belastender Momente für den Angeklagten (a. 
a. O., S. 26). Nicht immer ist die Lösung des Pflichtenstreits 
eine so einfache, wie in dem obigen Beispiel. Allgemeine Grund- 
sätze lassen sich hierfür nicht aufstellen. Schon deshalb nicht, 
weil rein subjektive Momente, wie die innere Ueberzeugung des 
Betreffenden, die wieder von seiner jeweiligen Lebenserfahrung 
abhängig ist, auf ihn bestimmend miteinwirken. Richtig ist, 
daß unter den juristischen Berufen derjenige des Richters sich 
durch eine verhältnismäßig einfache Pflichtenlehre gegenüber 
dem des Staatsanwalts und des Advokaten auszeichnet (BENE- 
DIKT, a. a. O., S. 22, 47), bei denen sich die innere Ueberzeu- 
gung zuweilen den besonderen für die Erhaltung des Staatswohls 
notwendigen Pflichten unterordnen muß. Ein System der juri- 
stischen Ethik wird daher immer nur die allgemeinen Gesichts- 
punkte, die für die Lösung solcher Pflichtenkonflikte maßgebendsind, 
darstellen können, ohne für den speziellen Fall die Entscheidung 
zu treffen. Damit ist aber der Inhalt einer juristischen Ethik 
nicht erschöpft; sie enthält, wie wir sehen werden, weit mehr 
als eine Darstellung der Situationen, die solche Pflichtenkonflikte 
in sich bergen und darf nicht in den an MoLLs sonst sehr be- 
achtlicher Aerztlicher Ethik mit Recht gerügten Fehler der 
Kasuistik und des Wegweisens aus solchen Fährlichkeiten ver- 
fallen. 
Da die juristische Ethik einen speziellen Teil der allge- 
mein-menschlichen Ethik darstellt, so bedarf zuvörderst eine bei 
ihrer Darstellung sich ergebende Schwierigkeit, die jedoch nur 
eine scheinbare ist, der Erörterung. Bekanntlich sind sich die 
Philosophen in der Begründung der Ethik d. h. in der Frage 
nach dem Ursprung und Wesen der Sittlichkeit durchaus nicht 
einig, und die Geschichte der Ethik weist daher eine lange Reihe 
von verschiedenen Grundprinzipien oder Fundamenten der Moral 
auf. So ist das Grundprinzip der Ethik, von dem unter ande-
	        
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