Riviera, ValBlenio und Val Lavizzara (im heutigen
Kanton Tessin); Pommat (eine Kolonie schweizerischer Bauern
im nördlichen Piemont) und die Landschaft Pruntrut im
Jura. Die Tagungen des Volkes hießen Gemeinden, Talgemeinden,
später Landsgammemmeeken, was die üblichste Bezeichnung
geworden ist, einmal auch, in Engelberg, wie im Altdeutschen
„Ding“, nämlich „Teding“, „Deding“, „Dedig“, was Tag-Ding
bedeutet, im italienisch sprechenden Livinental parlamento und
in Pruntrut les plaids (lateinisch placita) generaux oder les grands
plaids. Die ordentliche Tagung fand ursprünglich in Glarus,
Zug und Uri um Johann des Täufers Tag im Juni statt, an
welchem man früher schon Jahrgericht gehalten hatte, in andern
(Gemeinwesen Ende April oder Anfang Mai („die Maienlands-
gemeinde“). Daneben gab es außerordentliche und Nach-Lands-
gemeinden. Stimmfähig waren die eingeborenen Landsleute, so-
bald sie wehrfähig wurden, in Uri schon mit dem 14., in Schwyz
mit dem 16. Altersjahr; auch die Fremden aber erhielten allmählich
gewisse Stimmrechte. In der Regel fand die Tagung im Freien
statt. Die Versammelten erschienen mit einem Seitengewehr
angetan und stellten sich in einem Ring oder Viereck auf. Die
Tagung ging mit Feierlichkeit vor sich, sie begann mit Gebeten
und nach Verlesung des Landbuchs (Landrechts), das beschworen
wurde. Dann wählte die Landsgemeinde für ein Jahr den Landam-
mann und den Rät („bestellte das Land“), nahm Fremde in
das Landrecht auf, verfügte über die bewaffnete Macht, schloß
Bündnisse, erließ über die verschiedensten vermögensrechtlichen
und polizeilichen Dinge Verordnungen, strafte Verbrechen und
begnadigte, beriet über die in der eidgenössischen Politik einzu-
nehmende Haltung und über die Angelegenheiten der abhängigen
Landschaften. Der Rat, aber auch jeder Landmann, konnte An-
träge stellen. Entschieden wurde durch Handmehr, im Zweifels-
falle durch Zählung. In dem einen oder andern Punkte unter-
schieden sich die Landsgemeinden von einander und die in den