Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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mittleren und kleinen Universitätsstaaten über sein Haupt beschwören; und 
doch ist das Universitätswesen ein Gegenstand, den schon das alte Deutsche 
Reich unter seine Obhut genommen hatte und worin es an gemeinsamen 
Interessen, welche der einheitlichen Wahrnehmung wahrlich bedürften, 
nicht fehlt. 
Wie man sich aber auch persönlich zur Alternative „Unitarismus und 
Partikularismus“, oder was dasselbe ist zur Frage „Staat oder Bund“ 
stellen mag, darüber kann kein Zweifel sein, daß es keine bessere Vor- 
bereitung für das Verständnis der Entwicklungsphase, in welcher wir uns 
befinden, geben kann, als ein eindringendes Studium des 
Lagannschen Werkes. Es bietet nicht nur jedermann den gründ- 
lichsten Aufschluß über die Anatomie unseres Reichskörpers, die politisch 
geschulten Köpfe finden in ihm auch gute Belehrung über dessen Physio- 
logie und manche beherzigenswerte Winke über Pathologisches und Thera- 
peutisches. 
In seiner bewährten Einteilung ist das Werk das alte geblieben. 
Die 5 Kapitel, welche der vorliegende erste Band umfaßt, entsprechen 
durchaus der bisherigen Gliederung. Auch ist ‘die Zahl der Paragraphen 
nicht vermehrt worden. Wohl aber ist dem Werke in allen einzelnen 
Teilen neuer Stoff und neues Blut zugeführt worden. Die Gesetzgebung 
seit 1901 ist vollständig eingearbeitet, die für manche Gebiete ziemlich ein- 
dringende neuere, monographische Literatur, ist umfassend und gründlich 
berücksichtigt und kritisch gewürdigt worden. Die Ausstattung ist insofern 
verändert worden, als das bisher in Fraktur gesetzte Werk nunmehr in 
Antiqua gesetzt ist. 
Wir hegen die Hoffnung, daß der unermüdliche Meister sein Vorhaben, 
die übrigen 3 Bände dem ersten Band bald folgen zu lassen, in unge- 
schwächter Kraft zum Nutzen der Wissenschaft und der Reichsleitung werde 
erfüllen können. 
Dr. Karl Kormann, System der rechtsgeschäftlichen Staats- 
akte. Verwaltungs- und prozeßrechtliche Unter- 
suchungen zum allgemeinen Teildes öffentlichen 
Rechts. (Von der juristischen Fakultät der Universität Frei- 
burg i. B. mit dem Preis der Dr. Rudolf Schleiden-Stiftung gekrönt. 
Berlin, Springer 1910, 422 S. 
Das Werk gehört ohne Zweifel zu den bedeutsamsten Erscheinungen 
der Literatur des ö. R.s aus den letzten Jahren. Was K. nach eigener 
Methode und auf eigenen Grundanschauungen aufbaut, ist so Vieles und so 
Wichtiges, daß jeder Publizist, mag sein Spezialfach sein, welches es wolle, 
auf seinen Forschungswegen irgend einmal sich mit K. auseinandersetzen 
muß. Zugleich rückt K.s System auch an die Praxis so dicht heran, daß 
man wohl an ihr den Einfluß dieser Schrift über kurz oder lang verspüren
	        
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