Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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sind das Knochengerüst der ganzen Völkerrechtswissenschaft, ohne sie ist 
‘ein Studium nicht denkbar, der augenblickliche Stand unverständlich. 
Entsprechend der größeren Beachtung, die das Völkerrecht in dem 
letzten Jahrzehnt gefunden hat, wird ein Werk, wie das vorliegende größtem 
Interesse begegnen. Wahrlich kein kleines Unterfangen, das der Verfasser 
unternommen hat: die Grundlagen für eine geschichtliche Erfassung des 
Völkerrechts zu schaffen. 
Durch die Betonung, daß das Werk eine Sammlung von Urkunden zur 
Geschichte des Völkerrechts sein solle, hat der Verfasser sein Werk 
auf eine wesentlich andere Basis gestellt, als dies vor ihm FLEISCHMANN 
und v. RoLAnND getan haben. Diesen schwebte vor, das geltende Völker- 
recht in seinen wichtigsten dokumentarischen Erscheinungsformen zu er- 
fassen, und nur, soweit zum Verständnis des geltenden Rechts auf 
weiter zurückliegende Epochen zurückzugreifen erforderlich schien, ist dies 
geschehen. Daraus ergibt sich auch die grundsätzliche Verschiedenheit der 
bisher erschienenen Urkundensammlungen gegenüber der vorliegenden. 
Strupp kam es in erster Linie darauf an, daa Werden des Völkerrechts, 
die Entwicklung der internationalen Beziehungen in Urkunden vor- 
zuführen. Jene Werke sind in der Hauptsache systematisch geordnete 
Rechtsquellen, dies zunächst eine chronologische Zusammenstellung aller 
für den Werdegang der internationalen Beziehungen wesentlichen Doku- 
mente. Jedoch hat der Verfasser in der richtigen Erkenntnis, daß ein 
systemloses, rein chronologisches Aneinanderreihen zur Unübersichtlichkeit 
führen müsse, seine primär chronologische Methode insofern modifiziert, 
als er die Urkunden periodisch gegliedert und sie innerhalb der Perioden 
systematisch geordnet hat. Es ist dies m. E. eine glückliche Verbindung 
der beiden möglichen Methoden, die die Unübersichtlichkeit der chrono- 
logischen Methode meidet und den Vorteil der möglichsten notwendigen 
Vollständigkeit hat. Was den Umfang der gebotenen Urkunden anlangt, 
so hat der Verfasser mit außerordentlichem Fleiß und gutem Blick nicht 
mehr und nichts anderes aus der uferlosen Menge der in Betracht 
kommenden Urkunden gewählt, als unbedingt nötig schien, um die Ent- 
wicklung und den augenblicklichen Stand klar und vollständig erkennen 
zu lassen. Dies aber in einer so lückenlosen Vollständigkeit, daß jeder, 
der sich über die Fragen des Völkerrechts orientieren will, das Gesuchte 
findet. Die Ausdehnung der Sammlung auf Urkunden nichtpoliti- 
schen Inhalts ist naturgemäß gegeben, wenn man zur richtigen Erkennt- 
nis der Entwicklung der internationalen Beziehungen kommen will. Ge- 
rade in den letzten Jahrzehnten sind die Fäden, die sich zwischen den 
einzelnen Staaten hin und her ziehen, immer dichter geworden und haben 
die Welt durch die Unionen und durch Ausdehnung bestehender Verträge 
auf Nichtvertragsstaaten mit einem wirklichen Kulturnetz umzogen. STRUPP 
gibt gerade in dieser Hinsicht in seinem Werke eine reiche Auswahl der
	        
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