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Mobilmachung ernannt; sie führten den Titel Feldprediger,
es fehlte jedoch an einer genaueren Organisation. Am 5. August
1831 teilte das Kultusministerium ? auf Befehl des Königs den
Regierungen, Kammern des Innern, mit, daß für das bayerische
Bundeskontingent im Falle einer Mobilmachung 10 katholische
„Militärkapläne“ erforderlich seien. Als Gage war für jeden
festgesetzt: 50 fl. monatlich, nebst zwei Broden und 2 Fleisch-
portionen täglich, außerdem 5 fl. monatlich für einen Zivildiener.
Die einzelnen Regierungen erhielten zugleich den Auftrag, sich
dieserhalb an die verschiedenen Ordinariate um Ueberlassung der-
artiger Militärkapläne für den Fall der Mobilmachung zu wen-
den. Das geschah dann auch und die ernannten Militärkapläne
wurden in Evidenz gehalten. Soweit meine Nachforschungen
reichen, war dieses der erste bayerische Versuch, Feldgeistliche
in Evidenz zu halten.
Den bayerischen Hilfstruppen, welche der zum Könige von
Griechenland gewählte bayerische Prinz Otto mit in seine neue
Heimat nahm, waren ebenfalls mehrere bayerische Priester als Feld-
kapläne beigegeben. Nachdem diese in Griechenland gestorben
waren, wandte sich das Kultusministerium im Allerhöchsten Auf-
trage am 24. April 1834 an das Ordinariat Würzburg um Ueber-
lassung von drei anderen Feldkaplänen, deren Ernennung der
griechischen Regierung zustebe. Auf das von besagtem Ordinariate
an die einzelnen Dekanate geschickte Zirkular hin lehnte jedoch
die Mehrzahl der Geistlichen die Uebernahme einer derartigen
Stellung ab, vier dagegen erklärten sich dazu bereit und sind
dann auch nach dort abgegangen.
Aehnliche Aufforderungen desselben Ministeriums sind in
späterer Zeit noch öfters ergangen. Sie erfolgten meistens un-
mittelbar vor Ausbruch einer Mobilmachung und nicht mehr an
2 Ich bediene mich der kürzeren Bezeichnung „Kult. Minist.*“ für den
längeren Titel: '„Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulan-
gelegenheiten“.