Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Mobilmachung ernannt; sie führten den Titel Feldprediger, 
es fehlte jedoch an einer genaueren Organisation. Am 5. August 
1831 teilte das Kultusministerium ? auf Befehl des Königs den 
Regierungen, Kammern des Innern, mit, daß für das bayerische 
Bundeskontingent im Falle einer Mobilmachung 10 katholische 
„Militärkapläne“ erforderlich seien. Als Gage war für jeden 
festgesetzt: 50 fl. monatlich, nebst zwei Broden und 2 Fleisch- 
portionen täglich, außerdem 5 fl. monatlich für einen Zivildiener. 
Die einzelnen Regierungen erhielten zugleich den Auftrag, sich 
dieserhalb an die verschiedenen Ordinariate um Ueberlassung der- 
artiger Militärkapläne für den Fall der Mobilmachung zu wen- 
den. Das geschah dann auch und die ernannten Militärkapläne 
wurden in Evidenz gehalten. Soweit meine Nachforschungen 
reichen, war dieses der erste bayerische Versuch, Feldgeistliche 
in Evidenz zu halten. 
Den bayerischen Hilfstruppen, welche der zum Könige von 
Griechenland gewählte bayerische Prinz Otto mit in seine neue 
Heimat nahm, waren ebenfalls mehrere bayerische Priester als Feld- 
kapläne beigegeben. Nachdem diese in Griechenland gestorben 
waren, wandte sich das Kultusministerium im Allerhöchsten Auf- 
trage am 24. April 1834 an das Ordinariat Würzburg um Ueber- 
lassung von drei anderen Feldkaplänen, deren Ernennung der 
griechischen Regierung zustebe. Auf das von besagtem Ordinariate 
an die einzelnen Dekanate geschickte Zirkular hin lehnte jedoch 
die Mehrzahl der Geistlichen die Uebernahme einer derartigen 
Stellung ab, vier dagegen erklärten sich dazu bereit und sind 
dann auch nach dort abgegangen. 
Aehnliche Aufforderungen desselben Ministeriums sind in 
späterer Zeit noch öfters ergangen. Sie erfolgten meistens un- 
mittelbar vor Ausbruch einer Mobilmachung und nicht mehr an 
2 Ich bediene mich der kürzeren Bezeichnung „Kult. Minist.*“ für den 
längeren Titel: '„Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulan- 
gelegenheiten“.
	        
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