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auf diplomatischen Wege die Uebertragung der obersten Auf-
sicht und Leitung der Militärseelsorge an den erzbischöflichen
Stuhl von München-Freising erwirkt werde.
Diesen Allerhöchst ausgesprochenen Absichten ist von Seiner
Heiligkeit weil. Papst Gregor XVI. bereitwilligst entsprochen
und das fragliche Institut durch apostolisches Breve vom 20, April
1841 genehmigt und bestätigt, und dem hochwürdigsten Herrn
Erzbischof von München-Freising und dessen Nachfolgern auf
dem erzbischöflichen Stuhle die geistliche Vorstandschaft und Sorge
über dasselbe mit den gehörigen Vollmachten übertragen worden.
Da das besagte Breve, als im Jahre 1849 die Aufstellung
von Feldkaplänen bei dem bayerischen Heere neuerdings in An-
regung gebracht wurde, ungeachtet der sorgfältigsten Nachfor-
schungen nicht aufgefunden werden konnte, sah sich das unter-
fertigte Staatsministerium genötigt, bei dem päpstlichen Stuhle
eine beglaubigte Abschrift erholen zu lassen.
Dieses von der k. Gesandtschaft zu Rom im Monate August
v. J. vorgelegte authentische Transsumpt wird nun. nachdem
Seine Majestät der König davon Einsicht zu nehmen und dem-
selben die landesherrliche Genehmigung unter dem Vorbehalt,
daß die wirkliche Ernennung der von dem hochwürdigsten Herrn
Erzbischofe von München-Freising ausgewählten Priester zu Feld-
kaplänen von Allerhöchstdenselben auszugehen, dann daß die
Aufstellung von Militärgeistlichen resp. Militärpfarrern für die
Friedenszeit (für die Zeit des gewöhnlichen Garnisonierens der
Truppen im Lande) wegen Mangels der erforderlichen Mittel
annoch ausgesetzt zu bleiben habe, allergnädigst zu erteilen ge-
ruht haben, dem hochwürdigsten Herrn Erzbischofe von München-
Freising in der Anlage unter der Aufforderung zugeschlossen,
nunmehr einen Entwurf für Organisation der Militärseelsorge
auszuarbeiten und vorzulegen, damit derselbe nach vorgängigem
Benehmen mit dem k. Kriegsministerium der Allerhöchsten Ge-
nehmigung unterstellt werden könne.