Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

_ M5  — 
auf diplomatischen Wege die Uebertragung der obersten Auf- 
sicht und Leitung der Militärseelsorge an den erzbischöflichen 
Stuhl von München-Freising erwirkt werde. 
Diesen Allerhöchst ausgesprochenen Absichten ist von Seiner 
Heiligkeit weil. Papst Gregor XVI. bereitwilligst entsprochen 
und das fragliche Institut durch apostolisches Breve vom 20, April 
1841 genehmigt und bestätigt, und dem hochwürdigsten Herrn 
Erzbischof von München-Freising und dessen Nachfolgern auf 
dem erzbischöflichen Stuhle die geistliche Vorstandschaft und Sorge 
über dasselbe mit den gehörigen Vollmachten übertragen worden. 
Da das besagte Breve, als im Jahre 1849 die Aufstellung 
von Feldkaplänen bei dem bayerischen Heere neuerdings in An- 
regung gebracht wurde, ungeachtet der sorgfältigsten Nachfor- 
schungen nicht aufgefunden werden konnte, sah sich das unter- 
fertigte Staatsministerium genötigt, bei dem päpstlichen Stuhle 
eine beglaubigte Abschrift erholen zu lassen. 
Dieses von der k. Gesandtschaft zu Rom im Monate August 
v. J. vorgelegte authentische Transsumpt wird nun. nachdem 
Seine Majestät der König davon Einsicht zu nehmen und dem- 
selben die landesherrliche Genehmigung unter dem Vorbehalt, 
daß die wirkliche Ernennung der von dem hochwürdigsten Herrn 
Erzbischofe von München-Freising ausgewählten Priester zu Feld- 
kaplänen von Allerhöchstdenselben auszugehen, dann daß die 
Aufstellung von Militärgeistlichen resp. Militärpfarrern für die 
Friedenszeit (für die Zeit des gewöhnlichen Garnisonierens der 
Truppen im Lande) wegen Mangels der erforderlichen Mittel 
annoch ausgesetzt zu bleiben habe, allergnädigst zu erteilen ge- 
ruht haben, dem hochwürdigsten Herrn Erzbischofe von München- 
Freising in der Anlage unter der Aufforderung zugeschlossen, 
nunmehr einen Entwurf für Organisation der Militärseelsorge 
auszuarbeiten und vorzulegen, damit derselbe nach vorgängigem 
Benehmen mit dem k. Kriegsministerium der Allerhöchsten Ge- 
nehmigung unterstellt werden könne.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.