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einzelnen Ordinariate um Ueberlassung einer für jedes Ordinariat
festgesetzten Anzahl derartiger Priester; vom Würzburger Or-
dinariat wurden 4—6 verlangt. Am 6. Juni 1866 erhielt der
Erzbischof durch das Kult.-Ministerium Nachricht von der durch
den König erfolgten Ernennung der Feldgeistlichen mit dem
Bemerken: „Das Weitere in dieser Beziehung wird durch Be-
nehmen des betreffenden Militär-Kommandos mit dem erzbischöf-
lichen Ordinariate München-Freising und dem k. Protestantischen
OÖberkonsistorium vereinbart werden.“ Auch im deutsch-
französischen Kriege von 1870 erfolgte die Anstellung
der Feldgeistlichen in derselben Weise wie 1866. Das Schreiben
des Kult.-Ministeriums an den Erzbischof von München vom
22. Juli 1870, welches die Ernennung von 14 Feldgeistlichen
bekannt gibt, hat eine ähnliche Schlußbemerkung wie das Minist.-
Schreiben vom 9. Mai 1866.
Erzbischof v. Steichele (1878-89) hat sich um die ge-
nannten Fakultäten in Rom nicht beworben, wohl aber geschah
solches von seinem Nachfolger, Erzbischof v. Thoma (1889—-97);
letzterer erhielt dieselben durch Dekret der Oongr. Neg. Eccl.
extr. praeposita vom 18. Nov. 1890 „in casu tantum belli eoque
perdurante et ad nutum Sanctae Sedis* mit der Befugnis der
Subdelegation; insbesondere wurde ihm das Recht zugesprochen
„nominandi ad officium Oappellani idoneos sacerdotes tam saecu-
lares quam regulares eosdemque legionibus seu exercitus partibus
pro spirituali iure praeficiendi tam intra fines Bavariae quam
extra“. Der Erzbischof Thoma ließ durch Ordinariatsschreiben
vom 20. März 1891 die übrigen bayerischen Ordinariate von der
Verleihung in Kenntnis setzen mit der Beifügung: „Wir stellen
daher das ergebenste Ansuchen, die jenseitigen Diözesanpriester,
die zur Uebernahme dieser Funktion werden ausersehen sein,
gegebenen, hoffentlich recht lange nicht eintretenden, Falles an
Uns zu weisen, damit denselben, sei es, daß sie persönlich sich
einfinden, sei es auf schriftliches, gehörig belegtes Gesuch, die
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