Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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einzelnen Ordinariate um Ueberlassung einer für jedes Ordinariat 
festgesetzten Anzahl derartiger Priester; vom Würzburger Or- 
dinariat wurden 4—6 verlangt. Am 6. Juni 1866 erhielt der 
Erzbischof durch das Kult.-Ministerium Nachricht von der durch 
den König erfolgten Ernennung der Feldgeistlichen mit dem 
Bemerken: „Das Weitere in dieser Beziehung wird durch Be- 
nehmen des betreffenden Militär-Kommandos mit dem erzbischöf- 
lichen Ordinariate München-Freising und dem k. Protestantischen 
OÖberkonsistorium vereinbart werden.“ Auch im deutsch- 
französischen Kriege von 1870 erfolgte die Anstellung 
der Feldgeistlichen in derselben Weise wie 1866. Das Schreiben 
des Kult.-Ministeriums an den Erzbischof von München vom 
22. Juli 1870, welches die Ernennung von 14 Feldgeistlichen 
bekannt gibt, hat eine ähnliche Schlußbemerkung wie das Minist.- 
Schreiben vom 9. Mai 1866. 
Erzbischof v. Steichele (1878-89) hat sich um die ge- 
nannten Fakultäten in Rom nicht beworben, wohl aber geschah 
solches von seinem Nachfolger, Erzbischof v. Thoma (1889—-97); 
letzterer erhielt dieselben durch Dekret der Oongr. Neg. Eccl. 
extr. praeposita vom 18. Nov. 1890 „in casu tantum belli eoque 
perdurante et ad nutum Sanctae Sedis* mit der Befugnis der 
Subdelegation; insbesondere wurde ihm das Recht zugesprochen 
„nominandi ad officium Oappellani idoneos sacerdotes tam saecu- 
lares quam regulares eosdemque legionibus seu exercitus partibus 
pro spirituali iure praeficiendi tam intra fines Bavariae quam 
extra“. Der Erzbischof Thoma ließ durch Ordinariatsschreiben 
vom 20. März 1891 die übrigen bayerischen Ordinariate von der 
Verleihung in Kenntnis setzen mit der Beifügung: „Wir stellen 
daher das ergebenste Ansuchen, die jenseitigen Diözesanpriester, 
die zur Uebernahme dieser Funktion werden ausersehen sein, 
gegebenen, hoffentlich recht lange nicht eintretenden, Falles an 
Uns zu weisen, damit denselben, sei es, daß sie persönlich sich 
einfinden, sei es auf schriftliches, gehörig belegtes Gesuch, die 
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