Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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1901 das Referendum. Dann kamen, wieder mit beiden Formen, 
Montana, Delaware, obwohl letzteres, wie schon mitge- 
teilt wurde, der einzige Staat ohne eine vom Volke angenommene 
Verfassung ist, Maine, Missouri, Oklahoma und Nord- 
Dakota. Soeben noch sind weitere vier Staaten und Terri- 
torien hinzugetreten: Arkansas, Arizona, Neu-Mexiko 
(mit dem Referendum allein) und Illinois, wo sich die große 
Zahl und Mehrheit von 443000 Stimmen gegen 127000 für die 
direkte Gesetzgebung erklärte. Aus Island endlich ist aus dem 
letzten Jahrzehnt bekannt geworden, daß dort zwei Volksabstim- 
mungen stattgefunden haben, die eine, welche die Autonomie der 
Insel erweiterte, die andere, über das Verbot von schädlichen Ge- 
tränken, die man als Verfassungs- oder als Gesetzesreferendum 
bezeichnen mag. 
Das Gemeindereferendum, das wir am Schlusse 
„ennen, ist zwar die älteste Form, in der die Selbstregierung des 
Volks zum Ausdruck gelangte; wir sprachen von der Volksab- 
stimmung in den Hundertschaften der ältesten Zeit und wie sie 
in manchen kleinen Volkskörpern noch lange fortbestand, in der 
Schweiz und in Amerika erhalten blieb. Unter dem Namen Ge- 
meindereferendum wird aber nunmehr eine moderne Art dieser 
Volksabstimmungen verstanden, wobei in den Gemeinden die Stimm- 
urne Anwendung findet, oder man meint damit schlechthin die 
Abstimmung der Gemeindebürger, wo man sie neuestens ein- 
führte, im Gegensatze zu dem ausschließlichen Recht der Ge- 
meinderäte und obern Behörden, über Gemeindeangelegenheiten 
zu entscheiden. In der Schweiz gab sich zuerst, 1875, die 
Stadt Basel ein fakultatives Referendum und die Initiative, 
später die Stadt Bern, 1887, ein obligatorisches Referendum 
und die Initiativee Andere Städte und größere Ortschaften 
folgten dort mit ähnlichen Volksrechtsformen, nämlich Zürich, 
Biel, Chur, St. Gallen. In den Kantonen Neuen- 
burg und Genf ist das Gemeindereferendum für alle, im
	        
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