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oder Gemeinden angewendet werden kann, ist in den Ver-
einigten Staaten das konsultative, das advisory re-
ferendum und auch die advisory initiative. Die Bür-
gerschaft wird von der Behörde über ihre Ansicht befragt oder
sie teilt ihr diese von sich aus mit und dann pflegt die Behörde
meist zuzustimmen. Man kann so das Referendum tatsächlich
auch da handhaben, wo die Gesetzgebung es nicht kennt. Win-
netka (Illinois) scheint damit für die Gemeinden den An-
fang gemacht zu haben (daher „Winnetka-System“) worauf im
gleichen Staate auch Geneva und Belleville es ins Werk
setzten. Im Staate Süd- Carolina werden seit 1868 Zusätze
zur Verfassung dem Volke zur Begutachtung vorgelegt und ge-
langen dann an die Legislatur zurück, welche entscheidet.
Detroit besitzt so das advisory referendum, Buffalo die
advisory initiative.
IX.
Wenn es gestattet wäre, mit der Geschichte zu rechten und
an ihre Vorgänge den Maßstab der Vernunft anzulegen, so könnten
wir versucht sein, ihre Entwicklung seit den Tagen des Nieder-
gangs der germanischen Volksfreiheit als eine Fälschungsentwick-
lung zu bezeichnen. Die Gaue verstanden es nicht auf die Dauer,
sich so zu verbünden, daß jedem Bundesgliede seine Volksver-
sammlung erhalten blieb, und der Ehrgeiz der Führer im Kriege
nahm die Gelegenheit der Eroberungen wahr, um sich in den
Besitz der Gewalt zu bringen. Auf den Thingen von Upsala
und Isöre konnten nicht mehr alle Volksgenossen zusammentreten,
und dort, wo die norwegischen Fylken Thingverbände, Friedens-
bünde schlossen, brach doch der Wolf in die Hürden ein, Harald
Schönhaar erlangte auf Schlachtfeldern die Alleinherrschaft. In
ihrer Heimat noch hatten die Angelsachsen eine demokratische
Verfassung; als aber England ihre Beute geworden war, da war
auch das angelsächsische Volk bald die Beute seiner Heerkönige.