Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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oder Gemeinden angewendet werden kann, ist in den Ver- 
einigten Staaten das konsultative, das advisory re- 
ferendum und auch die advisory initiative. Die Bür- 
gerschaft wird von der Behörde über ihre Ansicht befragt oder 
sie teilt ihr diese von sich aus mit und dann pflegt die Behörde 
meist zuzustimmen. Man kann so das Referendum tatsächlich 
auch da handhaben, wo die Gesetzgebung es nicht kennt. Win- 
netka (Illinois) scheint damit für die Gemeinden den An- 
fang gemacht zu haben (daher „Winnetka-System“) worauf im 
gleichen Staate auch Geneva und Belleville es ins Werk 
setzten. Im Staate Süd- Carolina werden seit 1868 Zusätze 
zur Verfassung dem Volke zur Begutachtung vorgelegt und ge- 
langen dann an die Legislatur zurück, welche entscheidet. 
Detroit besitzt so das advisory referendum, Buffalo die 
advisory initiative. 
IX. 
Wenn es gestattet wäre, mit der Geschichte zu rechten und 
an ihre Vorgänge den Maßstab der Vernunft anzulegen, so könnten 
wir versucht sein, ihre Entwicklung seit den Tagen des Nieder- 
gangs der germanischen Volksfreiheit als eine Fälschungsentwick- 
lung zu bezeichnen. Die Gaue verstanden es nicht auf die Dauer, 
sich so zu verbünden, daß jedem Bundesgliede seine Volksver- 
sammlung erhalten blieb, und der Ehrgeiz der Führer im Kriege 
nahm die Gelegenheit der Eroberungen wahr, um sich in den 
Besitz der Gewalt zu bringen. Auf den Thingen von Upsala 
und Isöre konnten nicht mehr alle Volksgenossen zusammentreten, 
und dort, wo die norwegischen Fylken Thingverbände, Friedens- 
bünde schlossen, brach doch der Wolf in die Hürden ein, Harald 
Schönhaar erlangte auf Schlachtfeldern die Alleinherrschaft. In 
ihrer Heimat noch hatten die Angelsachsen eine demokratische 
Verfassung; als aber England ihre Beute geworden war, da war 
auch das angelsächsische Volk bald die Beute seiner Heerkönige.
	        
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