Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

— 531 — 
T. 
Mohammed Ali, der Begründer der heutigen ägyptischen Dy- 
nastie und der heutigen internationalen Stellung Aegyptens, be- 
nützte die Verfolgung der letzten ägyptischen Mameluken, die 
nach Nubien geflohen waren, zu einer Festigung der ägyptischen 
Herrschaft im Sudan. Nubien, Kordofan und Sennaar wurden 
Aegypten angegliedert. Nach der Demütigung Mohammed Alıs 
durch die europäischen Großmächte 1840 bekam Mohammed diese 
drei Provinzen und das Darfur, wohin seine Truppen bis dahin 
nicht vorgedrungen waren, vom Sultan durch besonderen Firman 
vom 13. Februar 1841 lebenslänglich zur Regierung bezw. nach 
der türkischen Terminologie zur „Verwaltung“. Seitdem gehörten 
diese Teile des Sudan unbestritten zu Aegypten. 
Hinzu kamen durch besonderen Vertrag mit der Pforte 
Suakım und Massaua, die seit 1517 türkisch waren und seit dem 
18. Jahrhundert ein besonderes Paschalik bildeten. Im Herbst 
1874 wurde die Eroberung von Darfur vollendet. In den fol- 
genden Jahren besetzten die ägyptischen Truppen und die ägyp- 
tischen Verwaltungs- und Steuerbehörden endgültig das Bahr- 
el-Gahsal und die sogenannte Aequatorialprovinz, nachdem schon 
1863 ein Vorstoß bis zum Albertsee gemacht worden war. 1877 
wurden alle diese Gebiete als „Sudan“ einem besonderen Ge- 
neralgouverneur (Gordon Pascha) unterstellt. 
Der Aufstand des Mahdi vernichtete dann 1881/5 die ägyp- 
tische Herrschaft in diesen (fegenden. Nur Wadi-Halfa, Sua- 
kim und ein Teil der Aequatorialprovinz hielten sich. 
Die erste Rückeroberung erfolgte durch die von England 
diplomatisch unterstützten Italiener, die 1885 Massaua besetzten 
und von dort allmählich in das Hinterland bis Kassala (1893) 
vorgingen. Von Ostafrika aus drangen Deutsche und Engländer 
durch Uganda ein, vom Kongo aus die Belgier bis in das Bar- 
el-Gahsal. 1896 begann der Vormarsch der Aegypter, die von 
englischen und indischen Truppen unterstützt wurden ; 1899 war 
35 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.