Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Niceforo-Lindenau, Die Kriminalpolizei und ihre Hilfs- 
wissenschaften. Großlichterfelde, Verlag P. Langenscheidt; 472 S. 
mit 300 Illustrationen. 1909. 
NICEFOROs als vierter Band der P. Langenscheidt’schen Enzyklopädie 
der modernen Kriminalistik erschienenes Werk ist aus Vorträgen erwach- 
sen, die N. an den Universitäten Lausanne und Brüssel gehalten hat. Re- 
gierungsrat LINDENAU hat die deutsche Ausgabe besorgt und mit einer 
sehr instruktiven Einführung versehen. Das Buch will eine nach wissen- 
schaftlichen Grundsätzen verfahrende Lehre der Aufnahme und Durch- 
forschung des objektiven Verbrechenstatbestands sowie der Personalidenti- 
fikation geben und ist daher, wie die Einführung betont, vor allem für die 
Beamten bestimmt, zu deren Berufsobliegenheiten die Tatbestandsfest- 
stellung gehört. Und in der Tat dürfte es sich für diese in wertvoller 
Ergänzung der bekannten Werke von GRoss „Handbuch für Untersuchungs- 
richter“ und WEINGARTENs „Kriminaltaktik“ als ein überaus tüchtiger Führer 
und Berater bewähren. Seine Lektüre wird aber nicht nur dem Krimina- 
listen und dem mit Leitung oder Beaufsichtigung polizeilicher Behörden 
betrauten Verwaltungsbeamten Gewinn bringen, sondern auch den Ver- 
tretern der Presse das Verständnis für die Bedingungen eines erfolgreichen 
Zusammenwirkens mit den Behörden bei der Verfolgung von Straftaten 
erleichtern, sowie jedem. der sich über das Verbrechertum und die Mittel 
informieren will, mit denen der Staat diesem seinem unsterblichen Feind 
beizukommen sucht, eine deutliche Anschauung von dem gewaltigen, jeden 
Fortschritt der Technik zielbewußt ausnutzenden Ringen zweier gleich 
hartnäckiger Gegner vermitteln. Aug. Schoetensack -Würzburg. 
Dr. Heinrich Rauchberg, Professor an der deutschen Universität in Prag. 
Oesterreichische Bürgerkunde. Wien, Verlag von F. Temps- 
ky, 1911. (265 Seiten). 
Dieses Werk soll nicht verwechselt werden mit dem von demselben 
Verfasser für den Gebrauch der Mittelschulen herausgegebenen Lehrbuche 
der Bürgerkunde, dem dritten Teile der österreichischen Vaterlandskunde 
von SIEGER, WEBER und RAUCHBERG. Esenthält viel mehr, als dieses Lehr- 
buch, und unterscheidet sich davon insbesondere auch durch den systemati- 
schen Aufbau. Mag auch die Ausdrucksweise darin schlicht, einfach, klar, 
dabei freilich stets vornehm sein, so darf es doch als durchaus wissenschaft- 
liches Kompendium des österreichischen Staatsrechtes und Verwaltungswe- 
sens auf Grundlage der modernen Staatslehre und des allgemeinen 
Staatsrechtes bezeichnet werden. Es ist nicht bloß als Hilfsbuch für die 
Lehrer der Bürgerkunde und für allgemein Gebildete, sondern wesentlich 
auch als ein überaus wertvoller Lehrbehelf für Studierende der juristischen 
Fakultäten und als Nachschlagebuch für den Fachjuristen vortrefflich brauch-
	        
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