Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 28 (28)

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Die Darstellung beruht auf einem ziemlich reichhaltigen Material von 
Quellen und richterlichen Entscheidungen. Sie verarbeitet diesen Stoff mit 
wissenschaftlicher Gründlichkeit, in geschickter Anordnung, in gefälliger 
Form. Die Schrift kann als theoretisch und praktisch brauchbare Einfüh- 
rung in das preußische Bahnpolizeirecht empfohlen werden. 
Bonn-Greifswald. Privatdozent Dr. Friedrich Giese. 
Glock, A. (f Dr. Landgerichtsrat) und Weißler, A. (Justizrat, Rechtsan- 
walt und Notar, Das im Königreiche Preußen geltende 
Reichs- und Landesrecht samt den Vollzugsbestimmungen in 
übersichtlicher Zusammenstellung. Ein Handbuch für den Gebrauch 
der amtlichen Gesetzblätter und Verordnungsblätter und der Amts- 
blätter der Ministerien, mit einem alphabetischen Register. Karlsruhe 
1910. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag. Geb. Mk. 10.40. 
Angesichts der Fülle neuen Rechtsstoffes, den alljährlich die Gesetz- 
gebungen und die sonst zum Erlaß von Rechtsnormen zuständigen Stellen 
innerhalb des Reichsgebietes produzieren, ist es nicht allein für den Laien. 
sondern häufig sogar für den Juristen recht schwierig, im konkreten Falle 
festzustellen, welche Rechtsvorschriften über einen Stoff ergangen, welche 
älteren Bestimmungen noch in Geltung, inwieweit sie durch neuere ersetzt 
sind. Ein Unternehmen, welches darauf abzielt, hier helfend einzugreifen 
und eine wohlgeordnete und zuverlässige Zusammenstelluug der gegen- 
wärtig in den einzelnen deutschen Staaten in Kraft stehenden Reichsge- 
setze, Landesgesetze und wichtigeren Ausführungsbestimmungen auf Grund 
wissenschaftlicher Bearbeitung des Stoffes zu bieten, wird unter diesen Um- 
ständen allerseits dankbar begrüßt werden. Es ist das Verdienst des ver- 
storbenen Landgerichtsrats Dr. GLocK in Karlsruhe, ein solches Unterneh- 
men angeregt und den Grund zu ihm gelegt zu haben. Das von ihm be- 
gonnene, nach seinem Tode von Rechtsanwalt Dr. SALZER in Karlsruhe 
fortgeführte Werk stellt sich in den Dienst jener Aufgabe, wenigstens für 
die größeren deutschen Bundesstaaten. 
Der vorliegende Band faßt das in Preußen geltende Reichs- und Lan- 
desrecht zusammen. Gleichartige Bearbeitungen für Bayern, Sachsen, Würt- 
temberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen sind bereits früher erschienen. 
Das Buch will nicht die amtlichen Sammlungen ersetzen, es will und kann 
nur einen Ratgeber für ihren Gebrauch darstellen. Es bietet uns nicht 
etwa den Text der Gesetze, Verordnungen, Erlasse usw., sondern beschränkt 
sich darauf, die einzelnen Urkunden mit Angabe des Fundorts nach Fächern 
geordnet zu verzeichnen. , Der gesamte Stoff gliedert sich in 8 Teile. 
Diese umfassen im einzelnen I. die allgemeinen Bestimmungen und das 
Staats- und Verwaltungsrecht, II. das Justizwesen (Zivil-, Strafrecht, Ge- 
richtsverfassung, Gerichtsverfahren, Justizverwaltung, Rechtshilfe), III. die 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVIII 4, 40
	        
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