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Die Darstellung beruht auf einem ziemlich reichhaltigen Material von
Quellen und richterlichen Entscheidungen. Sie verarbeitet diesen Stoff mit
wissenschaftlicher Gründlichkeit, in geschickter Anordnung, in gefälliger
Form. Die Schrift kann als theoretisch und praktisch brauchbare Einfüh-
rung in das preußische Bahnpolizeirecht empfohlen werden.
Bonn-Greifswald. Privatdozent Dr. Friedrich Giese.
Glock, A. (f Dr. Landgerichtsrat) und Weißler, A. (Justizrat, Rechtsan-
walt und Notar, Das im Königreiche Preußen geltende
Reichs- und Landesrecht samt den Vollzugsbestimmungen in
übersichtlicher Zusammenstellung. Ein Handbuch für den Gebrauch
der amtlichen Gesetzblätter und Verordnungsblätter und der Amts-
blätter der Ministerien, mit einem alphabetischen Register. Karlsruhe
1910. G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag. Geb. Mk. 10.40.
Angesichts der Fülle neuen Rechtsstoffes, den alljährlich die Gesetz-
gebungen und die sonst zum Erlaß von Rechtsnormen zuständigen Stellen
innerhalb des Reichsgebietes produzieren, ist es nicht allein für den Laien.
sondern häufig sogar für den Juristen recht schwierig, im konkreten Falle
festzustellen, welche Rechtsvorschriften über einen Stoff ergangen, welche
älteren Bestimmungen noch in Geltung, inwieweit sie durch neuere ersetzt
sind. Ein Unternehmen, welches darauf abzielt, hier helfend einzugreifen
und eine wohlgeordnete und zuverlässige Zusammenstelluug der gegen-
wärtig in den einzelnen deutschen Staaten in Kraft stehenden Reichsge-
setze, Landesgesetze und wichtigeren Ausführungsbestimmungen auf Grund
wissenschaftlicher Bearbeitung des Stoffes zu bieten, wird unter diesen Um-
ständen allerseits dankbar begrüßt werden. Es ist das Verdienst des ver-
storbenen Landgerichtsrats Dr. GLocK in Karlsruhe, ein solches Unterneh-
men angeregt und den Grund zu ihm gelegt zu haben. Das von ihm be-
gonnene, nach seinem Tode von Rechtsanwalt Dr. SALZER in Karlsruhe
fortgeführte Werk stellt sich in den Dienst jener Aufgabe, wenigstens für
die größeren deutschen Bundesstaaten.
Der vorliegende Band faßt das in Preußen geltende Reichs- und Lan-
desrecht zusammen. Gleichartige Bearbeitungen für Bayern, Sachsen, Würt-
temberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen sind bereits früher erschienen.
Das Buch will nicht die amtlichen Sammlungen ersetzen, es will und kann
nur einen Ratgeber für ihren Gebrauch darstellen. Es bietet uns nicht
etwa den Text der Gesetze, Verordnungen, Erlasse usw., sondern beschränkt
sich darauf, die einzelnen Urkunden mit Angabe des Fundorts nach Fächern
geordnet zu verzeichnen. , Der gesamte Stoff gliedert sich in 8 Teile.
Diese umfassen im einzelnen I. die allgemeinen Bestimmungen und das
Staats- und Verwaltungsrecht, II. das Justizwesen (Zivil-, Strafrecht, Ge-
richtsverfassung, Gerichtsverfahren, Justizverwaltung, Rechtshilfe), III. die
Archiv des öffentlichen Rechts. XXVIII 4, 40