Aufsätze.
Die bisherige Wirksamkeit des Stellenver-
mittlergesetzes und Reformvorschläge').
Von
Rechtsrat Dr. KARL H. FISCHER in Nürnberg.
Dem Verband Deutscher Arbeitsnachweise gebührt das Ver-
dienst, die Anregung zu einer eindrucksvollen Publikation über
die früheren Verhältnisse im Stellenvermittlertum gegeben und
so wichtiges Material für die Schaffung des neuen Stellenver-
mittlergesetzes beigebracht zu haben; gemeint ist das groß ange-
legte Referat, das LUDWIG auf der 4. Verbandsversammlung in
Wiesbaden 1905 erstattetee Es wird in den Vorarbeiten zum
Stellenvermittlergesetz wiederholt erwähnt und war auf dessen
Zustandekommen wie auf die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen
von zweifellosem Einfluß. Schon aus diesem Grund ist es be-
greiflich, wenn sich der Verband nunmehr, nachdem einige Zeit
seit Erlaß des neuen Gesetzes vorübergegangen ist, die Frage
vorlegt, wie es bisher gewirkt hat, ob es die gehegten Erwartungen
erfüllte, und was allenfalls zu seiner Reform vorzuschlagen wäre.
Dazu kommt, daß der Verband als der Vertreter des gemeinnützigen
Arbeitsnachweises auch ohne Rücksicht auf die bezeichnete Vor-
geschichte an der Zurückdrängung der Gegner und an der positiven
Förderung dieser Nachweisträger das größte Interesse hat; für
! Erweitertes Referat, erstattet auf dem VII. Kongreß des Verbandes
Deutscher Arbeitsnachweise in Hamburg am 19. September 1912.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX. 1/2. 1