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Zäsur fallen. Noch vıel störender macht sich bemerkbar, daß
für weite Teile des Reiches die Grundlagen für eine Stellenver-
mittlerstatistik überhaupt fehlen, worauf später noch zurückzu-
kommen ist; Preußen und eine große Zahl anderer Bundesstaaten
kennen keine Vorschrift, wodurch die Stellenvermittler und die
nicht gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise zur Erstattung von Tätig-
keitsberichten für verpflichtet erklärt werden, und alle Ersatzmittel
verhelfen hier nicht zu einer befriedigenden Statistik.
Trotzdem läßt sich die Frage nach der bisherigen Wirksamkeit
des Gesetzes mit einiger Bestimmtheit beantworten. Man muß
sich dabei, was zunächst die gewerbsmäßige Stellen-
vermittlung betrifft, vor allem vorhalten, daß eine der
wichtigsten Neuerungen, die Einführung des Bedürfnisnachweises
bei Zulassung neuer Stellenvermittler, zwar eine Einschränkung
für die Zukunft bedeutet, zugleich aber auch eine sehr wesentliche
Begünstigung derjenigen Unternehmen, die beim Inkrafttreten des
Gesetzes schon bestanden. Denn es ist zweifellos, daß eine Neu-
zulassung auch dann nicht erfolgen darf, wenn das Bedürfnis
durch die bereits vorhandenen Stellenvermittler befriedigt wird;
selbst wenn aber der Grund für die Versagung neuer Konzessionen
in etwas anderem, inbesondere in der genügenden Tätigkeit des
öffentlichen gemeinnützigen Arbeitsnachweises liegen sollte, kommt
dies ebenso den bisher berechtigten Stellenvermittlern zugute, da
der Wegfall des Bedürfnisses ihre Berechtigung nicht endigt. Das
neue Recht brachte eine Reihe von einschränkenden Bestimmungen
und Auflagen, denen — wie etwa dem Verbot gleichzeitigen Ge-
werbebetriebs in $ 3 — manche kleine Stellenvermittlerbetriebe
nicht entsprechen konnten, weshalb sie nicht selten freiwillig auf
die weitere Ausübung ihres Rechtes verzichteten; jede solche Ab-
meldung ist aber ein Gewinn für die Unternehmen, die bestehen
bleiben. Freilich ist es theoretisch möglich, daß die Kundschaft
eines Stellenvermittlers, der sein Geschäft wegen des neuen Ge-
setzes aufgab, von der gemeinnützigen Nachweisstelle gewonnen
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