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geringen Teile durch die zu unerhörter Latifundienbildung ”* führen-
den vom Könige kraft seines Obereigentums’? bewerkstelligten
Donationen herbeigeführt wird, daß auch das ungarische
Staatsrecht Aemtererblichkeit entwickelte ’*, ist gegenwärtig
wissenschaftlicher, wenn auch nicht durch die magyarische Rechts-
wissenschaft zutage geförderter Gemeinplatz ”’”. In betreff des
ausgeprägten Individualismus und der sich hieraus er-
gebenden staatszerrüttenden Folgen steht der magyarische
Feudalismus somit hinter dem westeuropäischen um nichts zurück. Er
ist aber diesem gegenüber insofern im Nachteil, als in West-
europa, vornehmlich aber im Deutschen Reich, reichsunmittel-
baren Feudalherren, um die Legitimität ihrer Herrschergewalt zu
wahren, anihrem reichsrechtlichen Ursprungscharakter als
universaler Rechtsschutzgewalt strenge festhalten
müssen, und als es ıhnen kraft des Rechts der freien Wahl ihrer
Räte und mittels eines zur Erkenntnis des Wesens des antiken
Staates herangebildeten fürstlichen Beamtentums gelang, die Uni-
versalität der Staatsgewalt auch gegenüber den Mächtigen
des Landes zu behaupten und den modernen Staat vorzube-
reiten. Kraft der Universalität der Rechtsschutz-
gewalt des deutschen Fürsten ist kein Gericht des Landes
von seiner persönlichen Gerichtskontrolle befreit und es können
die Mittelgewalten durch Einberufung der Rechtssachen nach
Hof ausgeschaltet und die Untertänigen vor den Auswüchsen des
Ständewesens bewahrt werden ’®, während die magyarische Rechts-
?* STEINACKER a. a. O. 8. 345 A. 1, FERDINANDY a. a. O. 8. 7.
76 LUSCHIN a. a. O. S. 192, STEINACKER nach Tımon a. a. O. S. 297.
7% STEINACKER a. a. O. S. 306. Ueber die Vergebung ganzer Komitate
somit auch der hoheitlichen Komitatsverwaltung an einzelne Große LUSCHIN
a. a. O. 8. 199 £.
’" STEINACKER a. a. O. S. 340.
”% TEZNER, Landesfürstliche Verwaltungsrechtspflege I. 8.5 A. 1, 4,
8. 711 A. 15,17, 8.12 A.17c, 8.13 A. 18, 8.14 A. 21, 25, 8. 17, 22, 8.35, 41.
STEINACKER 2. a. O. S. 322. Türkenkriege, die militärischen Exaktionen,
der Kampf gegen den Absolutismus sind keine ausreichenden Erklärungen