Die Blätter für Zwangserziehung und Fürsorge, Organ des
(österreichischen) Vereins für Zwangserziehung und Fürsorge, Bd. 8,
Wien 1911, Verlagsbuchhandlung Carl Konegen (Ernst Stülpnagel)
bringen einen stenographischen Bericht über Verhandlungen des
Vereins, dıe ım Mai 1911 stattfanden.
Wenn auch die Vorträge in erster Linie österreichische Verhältnisse
berücksichtigen, so wohnt doch der Mehrzahl der Referate ein allgemeines
Interesse inne; es behandeln auch einzelne der Referenten Stoffgebiete,
denen man sonst bei Jugendfürsorgetagungen nicht häufig begegnet, und
deren Besprechung durch Praktiker die Vorträge besonders wertvoll ge-
staltet. Erwähnt sei das Referat des Anstaltsdirektors HAJER (Olbersdorf) :
Sittliche@ebrechen unsererZöglinge mitseinen eingehenden
psychologischen und heilpädagogischen Untersuchungen ; ferner die kurzen,
aber gehaltvollen Ausführungen des Anstaltspaters SMEKAL (Brünn) über
die Lektüre der Gefangenen. Landesrat Dr. GABRIEL bringt be-
merkenswerte Darlegungen über Beschäftigung und Arbeitin
den Erziehungs- und Besserungsanstalten, aus denen auch
für unsere deutschen Anstaltsleiter manches Wissenswerte zu entnehmen
sein dürfte, wie auch aus dem Referate von Dr. Deutsch: Fürsorge-
erziehung als Mittel im Kampfe gegen den Alkohol.
Die weiteren Referate: Streiflichter auf die Fürsorgeer-
ziehung und: Bemerkungen über den österreichischen Gesetzentwurf
betr. diestrafrechtliche Behandlung Jugendlicher und
die Fürsorgeerziehung beziehen sich auf rein österreichische Ver-
hältnisse; es enthält aber die Diskussion über Notwendigkeit und Vollzug
der Einzelhaft gegen Jugendliche allgemein interessierende Bemerkungen.
Das moderne amerikanische Besserungssystem hat in dem
Bericht des Anstaltsseelsorgers P. EDINGER eine sachkundige Darstellung
gefunden. Jugendstaatsanwalt Rupprecht-München.
Dr. Leo Vossen, Rechtsanwalt am Oberlandesgericht in Düsseldorf, Das
Recht der konzessionierten gewerblichen Anlagen.
Sein heutiger Zustand und Reformvorschläge. Hannover
1911. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. 150 S. 4.— Mk.
Im ersten Teile (S. 1—62) stellt der Verfasser kurz das geltende Reichs-
und preußische Recht der konzessionierten gewerblichen Anlagen systema-
tisch dar, dabei überall unter Anführung von Beispielen aus der Praxis die
Punkte hervorhebend, in welchen nach seiner Ansicht bei der Erteilung, bei
der Handhabung und beim Verluste der Konzession gerechter Grund zur
Beschwerde besteht. Im zweiten Teile ($. 63—143) prüft er die von anderer
Seite gemachten Reformvorschläge und macht seinerseits unter eingehender
Begründung selbständige positive Vorschläge für eine Reform.
Er behandelt den Stoff auf der Grundlage reicher praktischer Erfahrung