Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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essante Ausführungen, die von christlichem Geiste getragen sınd. Der Stil 
des von seiner Idee völlig durchdrungenen Verfassers ist ein meisterhafter, 
wie man ihn nur selten findet. 
Düsseldorf. Hans Wehberg. 
The American Journal of International Law, Vol. 5, 1911, 1153 p. 
Supplement: official documents: 315 p. 
Ein stattlicher Band von 1468 Seiten ist es, den die amerikanische Ge- 
sellschaft für Völkerrecht in diesem Jahre ihren Mitgliedern überreicht. 
Er legt einen erfreulichen Beweis ab für die traditionelle Pflege, die das 
Völkerrecht in den Vereinigten Staaten seit den Zeiten ihrer Unabhängig- 
keitserklärung erfahren hat. Unter den Mitarbeitern dieses Jakrgangs be- 
gegnen uns, neben den bedeutendsten Vertretern der Völkerrechtswissen- 
schaft in den Vereinigten Staaten, auch die Namen einiger europäischer 
Gelehrter von anerkanntem Ruf. Räumlich nehmen die Abhandlungen nur 
etwa die Hälfte des gesamten Umfangs der Zeitschrift ein; der übrige Raum 
wird durch die Wiedergabe völkerrechtlich bedeutsamer Entscheidungen 
des Haager Schiedshofs und nationaler Gerichte, insbesondere des Bundes- 
gerichts der Vereinigten Staaten, den wertvollen Editorial comment, der die 
Besprechung der für das Völkerrecht wichtigsten Ereignisse und Verträge 
durch den board of Editors darstellt, sowie von eingehenden und gründlichen 
Bücherbesprechungen ausgefüllt. 
Hinweisen möchte ich auf den knappen, dem unvergeßlichen Meister 
der modernen Staatslehre, GEORG JELLINEK, gewidmeten Nachruf (S. 716 
bis 719) der nicht nur den großen Gelehrten, sondern auch den edlen Men- 
schen mit wenigen Zügen treffend charakterisiert und Zeugnis ablegt für 
die Verehrung, die dem zu früh Heimgegangenen auch jenseits des Ozeans 
gezollt wird. Die Entscheidung des Haager Schiedsgerichts in der Neufund- 
landfrage nebst der Vorgeschichte des Streites findet Darstellung in dem 
Aufsatz „the North Atlantic Coast Fisheries“ (S. 1—31) von LANSInG, der 
als Vertreter der Vereinigten Staaten bei dem Haager Schiedshof an den 
Verhandlungen teilgenommen hat. Wenn auch anscheinend selbst ein An- 
hänger der Lehre von den Staatsservituten, erkennt er doch rückhaltlos die 
bedeutsame Stärkung an, die die Gegner jener Theorie durch den Spruch 
des Haager Schiedshofs erfahren haben. — Mit einer andern bedeutsamen, 
wenige Tage nach dem Erlaß des Schiedsspruchs in der Neufundlandfrage 
gefällten Entscheidung, beschäftigt sich WILLIAM CULLEN DENNIS „Orinoco 
Steamship Company Claim“ (8. 32—65). Der Schiedsspruch selbst, der 
bekanntlich die Revisibilität von Schiedssprüchen in bestimmten Ausnahme- 
fällen anerkannt hat, findet sich auf S.230 ff. niedergelegt. — ‘Governements 
de facto’ betitelt sich ein Aufsatz aus der Feder von Everett P. WHEELER 
(S. 66—88). Der Verfasser lehnt, soweit die vorübergehende Okkupation in 
Kriegszeit in Frage steht, mit Recht die Auffassungen derjenigen ab, die 
 
	        
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