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essante Ausführungen, die von christlichem Geiste getragen sınd. Der Stil
des von seiner Idee völlig durchdrungenen Verfassers ist ein meisterhafter,
wie man ihn nur selten findet.
Düsseldorf. Hans Wehberg.
The American Journal of International Law, Vol. 5, 1911, 1153 p.
Supplement: official documents: 315 p.
Ein stattlicher Band von 1468 Seiten ist es, den die amerikanische Ge-
sellschaft für Völkerrecht in diesem Jahre ihren Mitgliedern überreicht.
Er legt einen erfreulichen Beweis ab für die traditionelle Pflege, die das
Völkerrecht in den Vereinigten Staaten seit den Zeiten ihrer Unabhängig-
keitserklärung erfahren hat. Unter den Mitarbeitern dieses Jakrgangs be-
gegnen uns, neben den bedeutendsten Vertretern der Völkerrechtswissen-
schaft in den Vereinigten Staaten, auch die Namen einiger europäischer
Gelehrter von anerkanntem Ruf. Räumlich nehmen die Abhandlungen nur
etwa die Hälfte des gesamten Umfangs der Zeitschrift ein; der übrige Raum
wird durch die Wiedergabe völkerrechtlich bedeutsamer Entscheidungen
des Haager Schiedshofs und nationaler Gerichte, insbesondere des Bundes-
gerichts der Vereinigten Staaten, den wertvollen Editorial comment, der die
Besprechung der für das Völkerrecht wichtigsten Ereignisse und Verträge
durch den board of Editors darstellt, sowie von eingehenden und gründlichen
Bücherbesprechungen ausgefüllt.
Hinweisen möchte ich auf den knappen, dem unvergeßlichen Meister
der modernen Staatslehre, GEORG JELLINEK, gewidmeten Nachruf (S. 716
bis 719) der nicht nur den großen Gelehrten, sondern auch den edlen Men-
schen mit wenigen Zügen treffend charakterisiert und Zeugnis ablegt für
die Verehrung, die dem zu früh Heimgegangenen auch jenseits des Ozeans
gezollt wird. Die Entscheidung des Haager Schiedsgerichts in der Neufund-
landfrage nebst der Vorgeschichte des Streites findet Darstellung in dem
Aufsatz „the North Atlantic Coast Fisheries“ (S. 1—31) von LANSInG, der
als Vertreter der Vereinigten Staaten bei dem Haager Schiedshof an den
Verhandlungen teilgenommen hat. Wenn auch anscheinend selbst ein An-
hänger der Lehre von den Staatsservituten, erkennt er doch rückhaltlos die
bedeutsame Stärkung an, die die Gegner jener Theorie durch den Spruch
des Haager Schiedshofs erfahren haben. — Mit einer andern bedeutsamen,
wenige Tage nach dem Erlaß des Schiedsspruchs in der Neufundlandfrage
gefällten Entscheidung, beschäftigt sich WILLIAM CULLEN DENNIS „Orinoco
Steamship Company Claim“ (8. 32—65). Der Schiedsspruch selbst, der
bekanntlich die Revisibilität von Schiedssprüchen in bestimmten Ausnahme-
fällen anerkannt hat, findet sich auf S.230 ff. niedergelegt. — ‘Governements
de facto’ betitelt sich ein Aufsatz aus der Feder von Everett P. WHEELER
(S. 66—88). Der Verfasser lehnt, soweit die vorübergehende Okkupation in
Kriegszeit in Frage steht, mit Recht die Auffassungen derjenigen ab, die