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Werk eine ebenso vollständige als übersichtliche Darstellung des gesamten
deutschen Zoll- und Steuerrechts gibt. Von seiner außerordentlichen Reich-
haltigkeit zeugt der große Umfang des eng gedruckten Werkes.
Laband.
Dr. Karl Windisch, die völkerrechtliche Stellung der deutschen Einzel-
staaten. Leipzig 1913. Gust. Fock. 86 8.
Diese (Leipziger) Inauguraldissertation erörtert das behandelte Thema
vollständiger und eingehender als es bisher in den Dissertationen und Auf-
sätzen über diese Lehre geschehen ist; freilich ist vieles hineinbezogen,
was streng genommen nicht dahin gehört. Die Entscheidung der einzelnen
Fragen kann fast immer als richtig anerkannt werden; der Verf. geht von
richtigen theoretischen Grundsätzen aus und enthält sich künstlicher und
den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechender Konstruktionen; die
geltenden Rechtssätze sind zutreffend analysiert, wobei freilich manche
Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden, welche schwerlich jemals
praktisch werden verwirklicht werden. Die Literatur ist in reichem Maße
berücksichtigt. Laband.
Dr. Plato, Kais. Geh. Regierungsrat, Die Maß- und Gewichts-
ordnung v. 30. Mai 1908 mit den Ausführungsbestimmungen
Berlin Springer 1912. (227 S. — 5 Mk.).
Mit dem Inkrafttreten der neuen M. u. Gew.Ordn. hat das bisherige
Recht eine erhebliche Veränderung erfahren. Die Abänderung der tech-
nischen Grundlagen und die Einführung neuer Ma&- und Gewichtseinheiten,
die Verstaatlichung der Eichbehörden, die große Erweiterung des Eich-
zwanges und der Pflicht zur Nacheichung und die gesetzliche Bestimmung
vieler rechtlich erheblicher Begriffe sind sowohl für die Behörden, denen
das Eichgeschäft obliegt, und für die Gerichte als auch für alle am Ver-
kehr beteiligten Personen. Vereine usw. von der größten Bedeutung und
eine Erläuterung der jetzt geltenden Bestimmungen entspricht gewiß einem
sehr weit verbreiteten Bedürfnis. Wer aber war zu einer solchen Er-
läuterung mehr befähigt als der Verf. des vorliegenden Werkes, welcher,
wie er berichtet, „von der Feststellung des ersten Entwurfs des Gesetzes
bis zu seiner Verabschiedung an allen Arbeiten und Beratungen beteiligt
war“ und als Mitglied der Normal-Eichungskommission auch an der Aus-
führung des Gesetzes beteiligt ist. Der Verf. verfügt über ein vollständiges
Material, welches für das Verständnis der M. u. Gew.Ordn. in Betracht
kommt; er erläutert nicht nur die Abweichungen des neuen Gesetzes von
den früher geltend gewesenen Bestimmungen und die Gründe derselben,
sondern er gibt auch eine reichhaltige Zusammenstellung aller die M. u.
Gew.Ordn. betreffenden gerichtlichen Entscheidungen, soweit sie jetzt noch
von praktischem Interesse sind; der wichtigste und dankenswerteste Teil