Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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sorgeaktion unmittelbar ein Produkt der schärfsten Wohnungs- 
mißstände gewesen. Die zunehmende Verteuerung der Wohnungen, 
verbunden mit einem empfindlichen Mangel insbesondere an kleinen 
und mittleren Wohnungen, machte die Wohnungsfrage zu einem 
akuten wirtschaftlichen und sozialen Problem, dessen Lösung im 
Interesse der arbeitenden Klassen, wie der nicht minder betroffenen 
mittleren Stände unbedingt in Angriff genommen werden mußte. 
Die Frage der sanitären Beschaffenheit der Häuser und Woh- 
nungen, die Frage der Wohnungsinspektion, welche in Deutsch- 
land bereits vielfach Gegenstand der gesetzlichen Regelung ist, 
mußte demgegenüber zunächst völlig in den Hintergrund treten. 
So haben wir denn in Oesterreich im Gegensatze zum 
Auslande die Erscheinung zu konstatieren, daß die Wohnungs- 
gesetzgebung sofort im Kernpunkte der ganzen Frage, der 
Förderung der Kleinwohnungsproduktion, ein- 
setzt und die allgemeine Regelung des Wohnungsrechtes, wie auch 
die allgemeine Normierung und Ueberwachung der Wohnungs- 
zustände in hygienisch-sanitärer Richtung — abgesehen von den 
dürftigen Bestimmungen der geltenden Bauordnungen — und der 
Bauordnungsentwürfe — einem späteren Zeitpunkte vorbehält. 
In drei Richtungen bewegt sich die Aktion der staatlichen 
Gesetzgebung auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge: 
I. Zunächst einmal handelt es sich darum, der gemeinnützi- 
gen Bautätigkeit, d.h. Bautätigkeit von Korporationen des öffent- 
lichen Rechtes (Länder, Gemeinden, Bezirke), dann von Anstalten, 
Stiftungen und gemeinnützigen Bauvereinigungen in engerem Sinne, 
die Kreditbeschaffung zu erleichtern, also billige Bau- 
kredite zuzuführen. Das war die erste Aufgabe der Gesetzgebung, 
sie wurde durch das sogenannte Wohnungsfürsorgefonds- 
gesetz vom 22. Dezember 1910 R 242 erfüllt. 
II. Parallel hiemit sollten aber auch unmittelbar die Kosten 
der Wohnungsproduktion erleichtert werden, und zwar in jenem 
Punkte, in welchem dem Staat allein ein Eingriff möglich ist, da
	        
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