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großstädtische Entwicklung in Oesterreich und insbesondere um
die Reichshauptstadt Wien handelt, in der letzten Zeit entspre-
chend einer rasch ansteigenden Nachfrage mehr und mehr der
Herstellung größerer sowie der sogenannten Luxuswohnungen zu-
gewendet, da bei höherem Zinsertrage die Sicherheit des letzteren,
die geringere Abnützung der betreffenden Häuser, vor allem aber
die Geldkräftigkeit der Mieter eine dauernde und gesicherte Haus-
rente in Aussicht stellte. Insbesondere kam hiebei der Umstand
mit in Betracht, daß die wohlhabenden Bevölkerungskreise we-
sentlich größeren Aufwand für die Wohnungen machen und da-
durch manche Hauserhaltungsposten dem Hauseigentümer abnehmen.
Ganz die entgegengesetzten Momente gelten dagegen für die von
den ärmeren und ärmsten Schichten begehrten Kleinwohnungen,
wenn auch durchaus nicht behauptet werden kann, daß die Ren-
tabilität der Häuser mit derartigen Wohnungen notwendig eine
niedrigere sein müßte. Dies kommt übrigens vor allem auf die
Bodenlage an.
Angesichts dieser Tendenz der privaten Bautätigkeit, ohne
Bedachtnahme auf soziale Rücksichten und die Bedürfnisse der
breiten Bevölkerungsschichten nur den Rentabilitätsstandpunkt im
Auge zu behalten und sich vorwiegend der Herstellung großer
und größter Wohnungen zuzuwenden, mußte die Aufgabe der Ge-
setzgebung darauf gerichtet sein, das Angebot der Kleinwohnun-
gen zu erhöhen und hiezu jene Faktoren zu unterstützen, welche
sich diesem Zweige der Bautätigkeit zuzuwenden geneigt sind.
Die erste und wichtigste Frage ist jene der Geldbeschaffung,
insbesondere die Beschaffung der 1. Hypotheken,
welche selbst bei normalen Geldverhältnissen entweder überhaupt
nicht oder nur gegen verhältnismäßig hohen Zins zu erhalten
waren und so den in Betracht kommenden, ohnehin wenig geld-
kräftigen Faktoren (Genossenschaften, Bauvereinigungen u. dgl.)
die Herstellung von Kleinwohnungen außerordentlich erschwerte.
Es konnte selbstverständlich von vornherein nicht daran gedacht