Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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von dritter Seite aufzunehmenden Hypotheken zunächst der Fonds 
als juristische Person. Nach der ausdrücklichen Bestimmung 
des $ 10 d. G. haftet aber auch der Staat subsidiär bis zu dem 
im Gesetze bestimmten Höchstbetrage der überhaupt vom Fonds 
zu übernehmenden Bürgschaftsverbindlichkeiten, d. i. 200 Mil- 
lionen Kronen. Auf dieser Grundlage beruht die für die ganze 
Fondstätigkeit vielleicht wichtigste Bestimmung, nämlich, daß die 
Darlehen, für welche der Fonds Bürgschaft leistet, als mündel- 
sichere Anlagen behandelt werden. 
Die Darlehen, für welche der Fonds haften soll, sind selbst- 
verständlich ausschließlich zweitstellige Darlehen, also über 
der mündelsicheren Grenze. Denn bis zu 50% des Liegenschafts- 
wertes, also innerhalb der Mündelsicherheitsgrenze werden die 
Hypotheken bei normalen Geldverhältnissen ohnehin zu relativ 
günstigem Zinsfuße seitens der Sparkassen usf. zur Verfügung ge- 
stell. Hier bedarf es keiner Hilfe. Nur darüber hinaus, und 
zwar nach dem Gesetze in der Zone zwischen 50—90% für so- 
genannte zweitstellige Hypotheken bedarf es der Garantieleistung 
des Fonds, weıl dadurch für den Darlehensbewerber die Riısiıko- 
prämie wegfällt, die er sonst an seinen Gläubiger in Form erhöh- 
ten Zinsfußes leisten müßte. Dies ist der Grundgedanke der 
Garantieleistung für zweitstellige Hypotheken und damit auch der 
Endzweck der ganzen Institution eines Wohnungsfürsorgefonds. 
Auf diese Weise soll zugleich ein Anreiz geboten werden, Gelder, 
und zwar sogar seitens solcher Institute, die nur unter der Vor- 
aussetzung der staatlichen Mündelsicherheit Gelder ausgeben kön- 
nen, in zweitstelligen Hypotheken auf gemeinnützige Wohnungs- 
bauten anzulegen. Während bisher der verfügbare Kredit für 
zweitstellige Hypotheken stets knapp war und dadurch umsomehr 
verteuert wurde, sollen hierdurch der Anlage in zweitstelligen 
Hypotheken für Kleinwohnungsbauten genügende Geldmittel zu- 
geführt werden. 
Der Fonds ist nun auf folgender Grundlage organisiert.
	        
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