Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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von Wohnhausbauten durch Geschäftsbauten mit ausgesprochen 
spekulativer, auf möglichste Ausnützung aller Lagevorteile wie 
des Bodenwertes gerichteter Tendenz. Tatsächlich kann man in 
einer Reihe von Städten und namentlich in der Reichshauptstadt 
Wien ganz deutlich die Evakuierung der Bevölkerung in gewissen 
Geschäftsvierteln (Innere Stadt, gewisse Teile der Bezirke Mariahilf 
und Neubau usf.) beobachten. Dem wird an sich zweifellos auch 
ein gesunder privatwirtschaftlicher Gedanke, die Verwendung des 
Bodens zu jenem Zwecke, für den er sich am besten eignet, zum 
Teile und vielleicht sogar zum größeren Teile aber auch eine un- 
gesunde spekulative Tendenz zugrunde liegen, die vollständig zur 
Bewohnung noch geeignete, in vorzüglichem Bauzustande befind- 
liche Objekte der Demolierung weiht, nur um gestiegenen Boden- 
wert und Ertragsmöglichkeiten für Geschäftszwecke möglichst 
rasch und überdies eventuell unter Eskomptierung einer keines- 
wegs gewissen Zukunft zu realisieren. 
Da aber immerhin eine unterschiedlose Schlechterstellung der 
Umbauten unter Umständen auch der notwendigen Assanierung 
in Städten, der Beseitigung umbaubedürftiger Gebäude entgegen- 
gewirkt hätte, so hat das Gesetz gewisse Umbauten hie- 
von ausgenommen und sie den Neubauten gleich- 
gestellt. Dies ist der Fall entweder: 
1. wenn zwischen Demolierung der alten Baulichkeit und 
Baubeginn der neuen mindestens 3 volle Jahre liegen, oder, 
2. wenn in der neuen Baulichkeit das Flächenmaß sämtlicher 
über der Erdoberfläche befindlicher Geschosse (ausgenommen Dach- 
geschoß) mindestens 11/amal so groß ist wie im alten Gebäude, oder, 
3. wenn die Abtragung der alten Baulichkeit aus bau- oder 
sanitätspolizeilichen Gründen geboten war. 
Die Tendenz in allen drei Fällen ist offensichtlich, jene Um- 
bauten auszuscheiden und den Neubauten gleichzustellen, die keine 
spekulative Absicht verfolgen, ferner ein gewisses Wertverhältnis 
zwischen dem früheren Gebäude und dem neuen sicherzustellen.
	        
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