Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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satzes ermäßigt. Selbstverständlich sind alle diese Begünstigungen 
an eine Reihe von besonderen Kautelen geknüpft. 
Endlich ist auch eine Ermäßigung des von der Vereinigung 
für die in ihrem Besitz befindlichen Kleinwohnungsgebäude zu 
entrichtenden Gebührenäquivalentes vorgesehen, jedoch unter der 
Voraussetzung, daß auf diesen Gebäuden zugunsten des Staates 
als Reallast die Verpflichtung grundbücherlieh eingetragen wird, 
das Gebäude ohne Bewilligung des Ministeriums für öffentliche 
Arbeiten nicht zu veräußern. In diesem Falle wird der Wert 
solcher Gebäude zur Bemessung des Gebührenäquivalentes nur 
mit der Hälfte des nach den allgemeinen Gebührenvorschriften 
entfallenden Wertes veranschlagt. 
Alle diese Steuer- und Gebührenbegünstigungen sind gewiß 
geeignet, die Tätigkeit der Baugenossenschaften wesentlich zu tör- 
dern und zu unterstützen. Selbstverständlich müssen sich aber die 
letzteren einer ziemlich weitgehenden Ueberwachung durch das Mini- 
sterium für öffentliche Arbeiten unterwerfen, welches insbesonders 
die Fortdauer der für die „Gemeinnützigkeit“ geltenden Kriterien zu 
beaufsichtigen hat. Bei Wegfall dieser letzteren muß der Verlust 
der Begünstigungen ausgesprochen werden. Uebrigens hat die 
gleiche Ueberwachung der Geschäftsgebarung auch schon die In- 
anspruchnahme der Kredithilfe aus dem Wohnungsfürsorgefonds 
zur Folge. 
Es kann keinem Zweifel begegnen, daß die Einrichtung des 
Wohnungsfürsorgefonds im Vereine mit den besprochenen Steuer- 
und Gebührenbegünstigungen an sich gewiß geeignet erscheint, 
ein wichtiges Kampfmittel gegen die Wohnungsmißstände zu bie- 
ten. Leider haben sich kurz nach dem Inslebentreten dieser Ge- 
setze infolge besonderer Umstände die allgemeinen Geld- und Kredit- 
verhältnisse in Oesterreich derart verschlechtert, daß vielfach nicht 
einmal die Garantie des Wohnungsfürsorgefonds in der Lage war, 
der gemeinnützigen Bautätigkeit das nötige Kapital zuzuführen. So 
haben sich denn bisher zwar zahlreiche Genossenschaften gebildet,
	        
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