Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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geber schließlich in zahlreichen Fällen zur Uebernahme des Ob- 
jektes gezwungen sein könnte. 
Diese Anfangsschwierigkeiten werden sich wohl nach einiger 
Zeit, wenn sich der Kapitalmarkt und Kredit an das neue Institut 
gewöhnt haben, überwinden lassen. 
Eine andere wesentlich wichtigere Frage ist aber selbstver- 
ständlich die allgemeine Situation auf dem Geld- und Hypotheken- 
markte. 
Die unentbehrliche Voraussetzung alles gemeinnützigen Bau- 
kredites wie überhaupt des Hypothekenkredites sind normale 
Geldverhältnisse, genügende Bereitschaft des Kapitales und der 
in Betracht kommenden Geldinstitute zur Anlage im Immobiliar- 
kredit, also genügendes Geldangebot zu normalen 
Bedingungen. 
Alle diese Voraussetzungen fehlen aber nun tatsächlich in 
Oesterreich schon seit geraumer Zeit, nicht nur für die gemein- 
nützige Bautätigkeit, sondern für jede Bautätigkeit überhaupt, 
wobei die Knappheit des verfügbaren Kredites um so schärfer 
fühlbar wird, je mehr es sich um den Häuserbau für die Bedürf- 
nisse der mittleren und unteren Schichten handelt. Diese außer- 
ordentlich ungünstige Situation des Geld- und Kreditmarktes, wie 
sie sich ja in dem Darniederliegen der Renten- und Pfandbrief- 
kurse so deutlich widerspiegelt. ist durch die jüngsten politischen 
Ereignisse nur noch verschärft worden. Angesichts dieser Ver- 
hältnisse sind also die momentanen Auspizien des Baurechts- 
kredites in Oesterreich allerdings recht ungünstige und es bleibt 
nur zu hoffen, daß die ganze Depression des Geld- und Kredit- 
wesens wie alle wirtschaftlichen Schwächezustände bei geänderten 
äußeren wie inneren Voraussetzungen wieder einem freundlicheren 
Bilde weichen. Dann wird erst die Zeit für eine umfassendere 
Verwirklichung unseres Baurechtsinstitutes kommen. Gerade auf 
diesem Gebiete aber wird sich wieder die wirtschaftliche Unent- 
behrlichkeit und sozialpolitische Nützlichkeit des staatlichen Woh-
	        
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