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Literatur.
Jahrbuch des öffentlichen Rechts. Band VI 1912. Tübingen. Verlag
von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Mk. 20.—, gebunden M. 22,—
536 S.
Der sechste Band dieses Jahrbuchs, der laufenden Ergänzung zu dem
groß angelegten Sammelwerk: „Das öffentliche Recht der Gegenwart“, wird
in der seit Jahren bewährten Weise seiner Aufgabe, den Benutzer des
Sammelwerks über den neuesten Stand des Staats- und Verwaltungsrechts
der wichtigsten Kulturstaaten und der diesem Rechtsgebiete nahestehenden
allgemeinen Lehren (Völkerrecht usw.) zu unterrichten, vorzüglich gerecht.
Herausgegeben wird es bekanntlich von HUBER, JELLINEK, LABAND und
PıLory.
In dem ersten, für Abhandlungen bestimmten Teile gibt Professor
Rosın-Freiburg unter der Ueberschrift: „Die neue Reichsver-
sicherungsordnung in ihren Grundzügen“ (S. 1-75) eine
treffliche Einführung in diese wichtige neue Kodifikation des deutschen
Reichsrechts, indem er — nach einer kurzen Einleitung über die gesetz-
geberischen Vorarbeiten, die Einteilung des Gesetzes und die Hauptpunkte
der Reform — die Grundzüge der ROV. in Anlehnung an deren eigenes
System im einzelnen darstellt.
Professor LAMMASCH-Wien, Mitglied des Haager Schiedsgerichtshofs,
handelt „über isolierte und institutionelle Schieds-
gerichte“ (S. 76—127). Seine überall an die Praxis anknüpfenden Aus-
führungen bedeuten eine auch für den praktischen Staatsmann wichtige
Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnis. Unter isolierten Schieds-
gerichten versteht er solche, die zur Entscheidung eines einzelnen (isolierten)
bereits entstandenen Streitfalls zwischen Staaten eingesetzt werden; als
institutionelle bezeichnet er diejenigen Schiedsgerichte, die von vornherein
für künftig etwa entstehende Streitigkeiten berufen und so als eine für
die ganze Vertragsdauer bestimmte Institution eingesetzt werden. Er unter-
sucht — eingehend aber nicht erschöpfend — nach der grundsätzlichen
und nach der praktischen Seite hin den bisher in seiner vollen Bedeutung