Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Literatur. 
  
Jahrbuch des öffentlichen Rechts. Band VI 1912. Tübingen. Verlag 
von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Mk. 20.—, gebunden M. 22,— 
536 S. 
Der sechste Band dieses Jahrbuchs, der laufenden Ergänzung zu dem 
groß angelegten Sammelwerk: „Das öffentliche Recht der Gegenwart“, wird 
in der seit Jahren bewährten Weise seiner Aufgabe, den Benutzer des 
Sammelwerks über den neuesten Stand des Staats- und Verwaltungsrechts 
der wichtigsten Kulturstaaten und der diesem Rechtsgebiete nahestehenden 
allgemeinen Lehren (Völkerrecht usw.) zu unterrichten, vorzüglich gerecht. 
Herausgegeben wird es bekanntlich von HUBER, JELLINEK, LABAND und 
PıLory. 
In dem ersten, für Abhandlungen bestimmten Teile gibt Professor 
Rosın-Freiburg unter der Ueberschrift: „Die neue Reichsver- 
sicherungsordnung in ihren Grundzügen“ (S. 1-75) eine 
treffliche Einführung in diese wichtige neue Kodifikation des deutschen 
Reichsrechts, indem er — nach einer kurzen Einleitung über die gesetz- 
geberischen Vorarbeiten, die Einteilung des Gesetzes und die Hauptpunkte 
der Reform — die Grundzüge der ROV. in Anlehnung an deren eigenes 
System im einzelnen darstellt. 
Professor LAMMASCH-Wien, Mitglied des Haager Schiedsgerichtshofs, 
handelt „über isolierte und institutionelle Schieds- 
gerichte“ (S. 76—127). Seine überall an die Praxis anknüpfenden Aus- 
führungen bedeuten eine auch für den praktischen Staatsmann wichtige 
Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnis. Unter isolierten Schieds- 
gerichten versteht er solche, die zur Entscheidung eines einzelnen (isolierten) 
bereits entstandenen Streitfalls zwischen Staaten eingesetzt werden; als 
institutionelle bezeichnet er diejenigen Schiedsgerichte, die von vornherein 
für künftig etwa entstehende Streitigkeiten berufen und so als eine für 
die ganze Vertragsdauer bestimmte Institution eingesetzt werden. Er unter- 
sucht — eingehend aber nicht erschöpfend — nach der grundsätzlichen 
und nach der praktischen Seite hin den bisher in seiner vollen Bedeutung
	        
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