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des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes und dient dazu, im Interesse
einer Ausdehnung des Abrechnungsverkehrs auf alle Kreise der Bevölkerung
im Zusammenhang die verschiedenen Arten des Abrechnungsverkehrs zu
erklären und zu zeigen, welche Leistungen er überhaupt und namentlich
in den kaufmännischen Großbetrieben ermöglicht und welchen Anteil er
am wirtschaftlichen Aufschwung hat.
Dr. C. Brauns, Kurhessische Gewerbepolitik im 17. und
18. Jahrhundert. Leipzig 1911. Verlag von Duncker und Humblot.
Die Arbeit beruht infolge des Mangels an Spezialstudien zur Wirt-
schaftsgeschichte Hessens fast ausschließlich auf sorgfältigen archivalischen
Studien.
Dr. Hans Kurellaa, Anthropologie und Strafrecht. Würzburg
1912. Kurt Kabitzsch,
Zwei Vorträge, der eine über Lombroso, der andere über Kriminal-
anthropologie und Strafrecht im Lichte der Verhandlungen des VII. Intern.
Kongresses für Kriminalanthropologie 1911.
Dr. Margarethe Jacobsohn, Die Arbeiterin der öffentlichen
Armenpflege. Leipzig 1911. Verlag von Duncker & Humblot.
Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Arbeitern als Subjekten der
Armenpflege, als Unterstützende, nicht als ihre Objekte, und berücksichtigt
ihre Beteiligung an der öffentlichen Armenpflege in 71 Gemeinden. Ihre
stärkere Heranziehung wird befürwortet, die sorgfältige Untersuchung ver-
dient beachtet zu werden.
Dr. Adolf Bacharach, Recht und Phantasie. Leipzig und Wien
1912. Hugo Heller & Cie.
Der Ursprung des Rechtes ist derselbe, wie der Urquell jeder Kultur.
Er liegt in unserem, jedem Menschen innewohnenden, dem Wesen der
Menschheit entspringenden Kulturbedürfnis und Kultursinn. Unterstützung
findet dieses Streben nach Kultur und Recht in unserer Einbildungs- und
Gestaltungsgabe, in der Phantasie (10). Aufgabe des Rechtes und seiner
Bundesgenossin, der Phantasie, ist es, die Ereignungen des Lebens und
des Verkehrs vorauszusehen (12). Für das Recht bleibt die Phantasie un-
entbehrlich, aber sie darf das Recht niemals verdrängen (60). Der Verf.
sucht das an zahlreichen Beispielen aus der Rechtsgeschichte, Literatur
und der Richter- und Anwaltspraxis klarzumachen.
Dr. Emil Pferche, Professor in Prag, Grundriß des österreichi-
schen Sachenrechts, 2. Auflage. Leipzig 1911. Verlag von
Duncker & Humblot.
Behandelt werden: Eigentum, Besitz, Pfandrecht an Mobilien, Hypo-
theken, Dienstbarkeiten und die übrigen bücherlichen Rechte, Familienfidei-
" kommisse, Dochow.