Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

Inhalt. (Fortsetzung.) 
Seite 
Zeitschrift für Völkerrecht und Bundesstaatsrecht. Herausgegeben von 
KOHLER, OPPENHEIM, HoOLLDAcK. V. Band. 1911. Referent: 
KARL STRUPP . 501 
GRIBOWSKI, Das Staatsrecht des russischen Reiches. (Das öffentliche 
Recht der Gegenwart, Band X.) Referent: Karı Strurp . . . 508 
Erich, Das Staatsrecht des Großfürstentums Finnland. (Das öffentliche 
Recht der Gegenwart, Band XVIIL) Referent: KARL Strurp . . 505 
Anzeigen. Referent: DocHOoW . . 2. 2. 2 2 2 2 2 2 22... 5l 
  
VERLAG VvoN J. C. B. Mour (PAUL SIEBECK) IN TÜBINGEN. 
  
  
  
- Abhandlungen 
aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. 
Herausgegeben von 
Professor Dr. Philipp Zorn und Professor Dr. Fritz Stier-Somlo. 
(Vollständige Verzeichnisse auf Wunsch.) 
XII, 2. 
Die Rechtsstellung der Ausländer 
nach Titel II der preußischen Verfassungsurkunde,. 
Von Dr. Wilhelm Beutner. 
Groß 8. 1913. Einzelpreis M. 3.20, im Abonnement M. 2.60, 
Xu, 3. 
Interessentenbeiträge, 
insbesondere die Beiträge des $ 9 des Kommunalabgabengesetzes 
vom 14. Juli 1893. 
Von Dr. Fritz Odenkirchen. 
— Unter der Presse. — 
  
  
Unter der Presse: 
Der Suezkanal 
im internationalen Rechte unter Berücksichtigung seiner 
Vorgeschichte. 
Von Dr. Rudolf Dedreux. 
Das öffentliche Recht der Gegenwart. 
In Verbindung mit einer grossen Anzahl hervorragender Schriftsteller des 
In- und Auslandes herausgegeben von , 
Max Huber Georg Jellinek + Paul Laband Robert Piloty. 
Erscheint als Ersatz für das in absehbarer Zeit sich abschliessende 
„Handbuch des öffentlichen Rechts“. 
Vom fortlaufenden Teil erscheint demnächst: 
Jahrbuch des öffentl. Rechts der Gegenwart. Bd.VIl. 1913. 
Inhaltsübersicht : 
I. Abhandlungen: K. Kormann, Beziehungen zwischen Justiz und Verwaltung. — 
O. Nippold, Grundsätzlichea zum Völkerrecht — H. v. Frisch, Das österreichische 
Stastebürgerrecht. — Leo Wittmayer, Bedeutung und Entwicklung der sekundären Ge- 
setzaobung in Frankreich. — H. Wittmaack, Nordamerikanische Rechtsprechung über 
die Frage, ob fremde Staaten der inländischen Jurisdiktion unterliegen. 
IL. Berichte: A. Deutsches Reich und Kinzelstaaten: Deutsches Reich — 
Preusseu — Sactıren — Hessen — Thüringische Staaten — Braunschweig — Hamburg. — 
B. Ausland: Belgien — Finnland — Frankreich — Grossbritannien — Italien — Oester- 
reich-Ungarn — Portugal — Russland — Schweden — Spanien — China — Japan. 
  
 
	        
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