Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Aerzte. Jeder Prozeß bedeutet im Gegenteil den Versuch, eine 
Krankheit zu heilen. Wir haben es hier nur mit denjenigen Rechts- 
streitigkeiten zu tun, in denen wirklich um das Recht und nicht 
etwa um Tatsachen oder um die Macht gestritten wird. Das 
Urteil in einem solchen Prozesse sucht das Recht zu „finden“. 
Was bedeutet das für unsere Fälle? Das bedeutet, wenn es sich 
um ein technisch unvollkommenes Gesetz handelt, das Urteil sucht 
in einer Tätigkeit, die wir oben schon besprochen haben, das 
Gesetz zu erläutern, zu erhellen, auszulegen, den technischen 
Mangel zu heben und dem Gesetze das technische Plus hinzuzu- 
fügen, nach dessen Hinzufügung es uns als technisch einwand- 
freies Gesetz erscheint. Bei dem inhaltlich mangelhaften Gesetze 
sucht das Urteil in rechtsergänzender oder, was dasselbe ist, 
lückenausfüllender Tätigkeit das Recht zu schaffen, das dem Falle 
angemessen ist. Beide Male also unternimmt es die Rechtspre- 
chung, mit ihrem Urteil das Recht zu bessern, denjenigen Rechts- 
zustand für den Einzelfall herzustellen, der, wenn er von Anfang 
an vorhanden gewesen wäre, einen Streit nicht hätte aufkommen 
lassen. Das rechtliche Verfahren ist demnach ein wahrer Heilungs- 
prozeß. Es sucht das kranke Recht zu verbessern, zu heilen, 
indem es ihm die Krankheitsstoffe wegnimmt, es gesund macht. 
Darum sind der Prozeß, das rechtliche Verfahren, die Recht- 
sprechung, das Urteil energiefördernd, weil sie ein energiefeind- 
liches — technisch oder inhaltlich mangelhaftes — Recht zu 
beseitigen suchen. An diesem Ergebnisse darf auch der Umstand 
nicht irre machen, daß die zahlreichen Prozesse der Praxis, daß 
das Anwachsen der Rechtsstreitigkeiten, die Prozeßsucht mit ihrer 
wirtschaftlichen, physischen und psychischen Kräftevergeudung 
energetisch verwerflich sind. Es handelt sich da vielfach um 
Prozesse, die aus Mutwillen, Bosheit oder auch aus tatsächlichen 
Gründen geführt werden. Es handelt sich ferner häufig um ein 
Verfahren, das mit seinen Verschleppungen, mit seiner Begünstigung 
unredlichen Prozessierens, durch die notgedrungen mangelhafte
	        
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