Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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ersteren mit der Entwicklung einer politischen Reform, welche 
eine verderbliche Aufstachelung der Massen sich zum Ziel setzt, 
aus dem Gebiete der Interessen fort und zur Erlangung der Re- 
gierungsgewalt hintreiben, und daß die andern durch Mitwirkung 
an der Regierung und durch Ausübung der politischen Rechte 
immer mehr in das konstitutionelle Geleise zurückkehren. 
„Die Erweiterung des Stimmrechts“, fügte der Redner hinzu, 
„muß dazu dienen, die Kluft zwischen dem Wahlkörper und der 
bürgerlichen Gesellschaft zu verringern, das Mißtrauen gegen 
die Regierung schwinden zu machen und nicht alles von der Re- 
gierung zu erwarten.“ 
„ Wenn die politische Bahn ausgedehnter ist und man in diese 
ohne Privilegien und willkürliche Ausschließungen tritt, schlagen 
Anschauung und Idee vom Staat von selbst in den untersten Klassen 
Wurzel. Die Erfahrung wird eine irrige Volksmeinung gänzlich 
umändern können, so daß sie den Staat und nicht die Klasse an- 
sieht, die Regierung und nicht die Minister, die Finanz und nicht 
den Fiskus, die Armee und nicht die Kaserne, die Verwaltung 
und nicht die Bürokratie, den amtlichen Dienst und nicht den Ge- 
halt, die Arbeit und nicht den Lohn. 
„Eine andere wahrscheinliche Wirkung der Reform nach einem 
stufenweise fortschreitenden Versuch wird ein Erwachen der poli- 
tischen Tendenzen sein können, das allein geeignet ist, eine wirk- 
liche Gruppierung der Parteien rascher herbeizuführen. 
„Eine Abstimmung ohne Verständnis ist eine Maschine ohne 
Bewegungskraft. 
„Hier fängt unsere Aufgabe an; mögen dieselbe die Kandidaten 
lösen, indem sie eine Gesinnung, ein Programm, eine Partei be- 
kunden, die Richter, indem sie die Wahlvergehen bestrafen, welche 
sonst straflos blieben oder gerechter Bestrafung entgingen; die 
Präfekten, indem sie sich mehr um die Verwältung und öffentliche 
Sicherheit kümmern als um die Wahlen, oder um einen Titel in viel- 
leicht nicht ferner Zeit für Anerkennung der Verdienste im Kriege;
	        
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