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die Presse, indem sie die Winkelzüge und das geringe Selbstbe-
wußtsein, die wahren Mängel bei den Wählerversammlungen be-
kämpfen.
„Mehr als von dem Gesetz muß man von dieser erzieheri-
schen Kraft erhoffen.‘
Der Redner verhehlte anderseits auch nicht die Gefahren, die
die Ausdehnung des Wahlrechts im administrativen Wahlrecht
hervorbringen könnten.
„Die leichtere Wahrnehmung der lokalen Interessen überwiegt,
wie erinnerlich, in einigen südlicheren Gegenden bei deralten Uneinig-
keit zwischen der niederen Bevölkerung und den Großgrundbesitzern,
Knechten und Herrschaften in den landwirtschaftlichen Klassen;
bei den mittelalterlichen Fehden zwischen den Ortschaften, wo die
Erlangung der Macht die Unterdrückung der Gegner durch Miß-
brauch von Ernennungen, Aemtern, Steuern usw. bedeutet.
Es ist mithin die Notwendigkeit gegeben, andere Probleme
zu lösen, um zu den Mitteln zu gelangen, diese administrativen
Mißbräuche zu verbieten, welche die größte Handhabe für Ge-
walttätigkeit der Massen und Berechnung der Parteien bieten
würden.
Ich hoffe, daß die Regierung demnächst durch Gesetz das
Doppelwahlrecht in Harmonie bringt.“
„Einzigartig ist das Prinzip der Wahlausdehnung‘“, schloß der
Abgeordnete Arcoleo, „jedoch verschiedene und nicht unerhebliche
Differenzen sind vorhanden, die den Wohnsitz, die mehrfache Ein-
tragung, das direkte Interesse als Steuerzahler, die Methode der
Abstimmung und vor allem die Schreibunkundigen, sowie die
Nichtanwendung des Kuverts betreffen.
Nur auf diesem Wege werden mit der Zeit die gegenwärti-
gen Forderungen sich mit einer breit ausgedehnten, konkreten Re-
form vereinbaren lassen.“
Was nun die statistischen Wirkungen der Reform anbelangt,
so ist vor allem, hervorzuheben, daß in den politischen Wäh-
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