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decken vermocht, gegen die BATY nicht in scharfsinniger und stets von
Beweismaterial unterstützter Weise Bedenken geltend zu machen hätte.
Auf Einzelheiten kann hier natürlich nicht eingegangen werden, nur sei ge-
sagt, daß BATYs Auffassung, die auf Vermutungen basierte Regelung der
Kriegskonterbande führe in praxi dahin, fast jedes Schiff der Kondemnation
zu unterwerfen, eine arge Uebertreibung darstellt. Man darf nicht verges-
sen: Die Londoner Deklaration ist zum größten Teil Kompromiß, und wenn
sie in manchen Punkten das Richtige nicht getroffen hat, so hat sie doch
feste Regeln geschaffen, die an Stelle einer — das muß gegenüber BATY
ausdrücklich behauptet werden — schwankenden Praxis tretend, dem Neu-
tralen in absolut gültiger Weise sagen, was er in einem Seekrieg tun darf
oder lassen muß, um einer der zahlreichen Klippen, die der Seekrieg für
ihn in sich birgt, zu entgehen.
Frankfurt a. M. Dr. Karl Strupp.
Gareis, Die wichtigsten völkerrechtlichen Verträge der
neuesten Zeit. Ergänzung zu den Institutionen des Völkerrechts.
Gießen, Roth, 1912.
In dankenswerter Weise veröffentlicht soeben GAREIs eine Sammlung
14 völkerrechtlicher Verträge, die sämtlich der Zeit nach 1900 angehören.
Wir finden dort von politischen Urkunden die Algecirasakte und das Ber-
liner Abkommen vom 4. November 1911, aus dem Gebiete des Friedens- und
des Kriegsrechts die II. Haager Akte und die II. Genfer Konvention; das
internationale Privat- und Prozeßrecht ist durch die Haager Abkommen,
das internationale Verwaltungsrecht durch die Berner Arbeiterverträge und
das Pariser Abkommen, unzüchtige Veröffentlichungen betreffend, vertreten.
Endlich sind noch für das internationale Verkehrsrecht die Automobilkon-
vention und das I. Funkentelegraphenabkommen in die Sammlung aufge-
nommen. Die Pariser Pestkonvention beschließt die Publikation. Enthält
sie auch nur eine beschränkte Anzahl von Verträgen, so bietet sie doch
den Rechtsstudenten, für die sie wohl in erster Linie bestimmt ist, ein
recht brauchbares Hilfsmittel, das durch beständige Verweisung auf die be-
stehenden, deutschen, größeren Quellenwerke nach Vertiefung strebt.
Frankfurt a. M. Dr. Karl Strupp.
Das Werk vom Haag. Unter Mitwirkung von v. Bar, Fleischmann,
Kohler, Lammasch, v. Liszt, Meurer, Niemeyer, Nippold, v. Ullmann
und Wehberg, herausgegegen von Walter Schücking, Professor an
der Universität Marburg, Associe de l’Institut de droit international.
Erster Band: Schücking, Der Staatenverband der Haager Kon-
ferenzen.
Zweiter Band: Wehberg, Das Problem eines internationalen