Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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dem sie alles zu erreichen gedachte, während die Regierung mit 
der Friedenspräsenzstärke das Parlament festlegen wollte. 
Den Niederschlag der Anschauungen der Mehrheit bildeten die 
Gesetz gewordenen Abänderungsanträge VON FORBENBECKS zu Ar- 
tikel 56 und 58 des Entwurfs, die den Versuch der Regierungen, 
dem Reichstag das Budgetrecht für die Armee zu versagen, ver- 
eitelten. Das ist die Bedeutung besonders der Fassung des 
heutigen Artikels 60, daß dem Reichstag sein absolutes Budget- 
bewilligungsrecht gewährt wurde, das er verlangt hatte, oder 
genauer gesagt, daß der Versuch, esihm zu versagen, 
mißlungen war! DerEntstehungsgeschichte nach 
ist sein Inhalt also mehr negativer Natur. Aufkeinen 
Fall aber ergibt die Entstehungsgeschichte, daß eine Be- 
schränkuugderkaiserlichenOrganisationsrechte 
damit geplant war. Man kann sogar behaupten, daß Artikel 60 
niemals in die Verfassung hineingekommen wäre, wenn nicht zuvor 
der preußische Militärkonflikt die Regierung zu dem Versuch be- 
wogen hätte, den Reichstag durch gesetzliche Festlegung der 
Friedenspräsenzstärke in seinem Ausgabebewilligungs- 
recht zu binden. Daß trotz der Vereitelung dieses Versuchs 
der Art. 56 des Entwurfs nicht völlig gestrichen wurde, beruht 
nur darauf, daß im Hinblick auf die kriegerische Zeit der Re- 
gierung wenigstens für eine gewisse Zeit Freiheit gewährt wurde 
dureh das Provisorium und Pauschquantum des Artikels 60 Satz 1 
und 62 Absatz I, daß also der Reichstag sich für diese Zeit eine 
gewisse Beschränkung des Budgetrechtes auferlegen ließ. 
Der zweite Satz des Artikels 60 sollte die Möglichkeit gewähren, 
auch nach Ablauf des Provisoriums durch Uebereinkunft 
von Bundesrat und Reichstag entweder für immer oder auf Zeit 
eine Beschränkung des Budgetbewilligungsrechtes eintreten zu 
lassen. Unbedingt notwendig wäre die Aufnahme dieses Satzes in 
die Verfassung nicht gewesen. Eine solche Selbstbeschränkung 
hätte der Reichstag auch ohne Verfassungsbestimmung vornehmen
	        
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