— 17 —
von großer Bedeutung, daß die schon 1712 auf die Lösung
ihrer Verbindung von Ungarn und die Begründung einer engeren
Verbindung mit den deutsch-österreichischen Ländern
bedachten Kroaten die Gültigkeit der 48er Verfassung nicht
anerkannten und daß sie bei dem Umstand, als einerseits ihr
Verband mit Ungarn auf der Grundlage einer monarchischen
Gemeinschaft eingegangen, andererseits auch im Verhältnis zu
den nichtungarischen Ländern in der Pragmatischen Sanktion
als unlöslich erklärt worden war, durch den Beschluß des
ungarischen Reichstags vom 14. April 1849, betreffend die Ab-
setzung der Dynastie Habsburg für alle Zeiten und die Erklärung
der Trennung Ungarns von den nichtungarischen Ländern unter
gleichzeitiger Einsetzung einer provisorischen republikanischen
Regierung, das Recht zur Lösung ihres Verbandes mit Ungarn
im Rahmen der Pragmatischen Sanktion erlangt haben '?°. Es ist
dies die der staatsrechtlichen Literatur entgangene, für die Inte-
grität des Verbandes der Länder der ungarischen Krone verhäng-
nisvollste Folge des aus einer Ueberschätzung der Kräfte der
magyarischen Nation hervorgegangenen Eingebung LUDwIG Kos-
SUTHS. In ihrer Weise stellten diese Rechtsfolgen das oktroierte
Märzpatent des Jahres 1849 in $ 73 und das Kais. Patent vom
7. April 1850 RGB. Nr. 244 fest, indem sie den Rahmen der
künftigen Verfassung des von Ungarn völligunabhängigen
Kroatien im Hinblick auf die zu gewärtigende Vereinigung
mit Dalmatien vorzeichnen. Das Oktoberdiplom stellt die
ständischen Verfassungen der ungarischen Länder wieder
her, ohne ihrer Verbindung zu gedenken, das Hand-
130 Als Bundesland wird Kroatien in der ungarischen Adresse vom 28. August
1861 bezeichnet. Azcını 8.159. Die Adresse erklärt, daß Ungarn, weil kroa-
tische Deputierte an der Kreierung der 1848er Gesetze teilnahmen, nicht
ahnen konnte, daß Kroatien sich durch diese Gesetze verletzt fühlen konnte.
AEGIıDI 8.160. Die entscheidende Frage ist aber die, ob die 48er Verfassung,
soweit sie die Rechte Kroatiens berührte, nicht der Zustimmung des Land-
tages bedurfte?