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handelt es sich hiebei um die Organisation einer Einrichtung, zu
der die Reichsratsländer für den Zweck ihrer Wirksamkeit kon-
tribuieren, vielleicht auch darum, daß ihre Landeskinder in Un-
garn auf Grund eines in der magyarischen Staatssprache durch-
geführten Prozesses vom Leben zum Tode gerichtet werden ".
IX. Der Inhalt des G. A. XII läßt erkennen, daß selbst die
führenden Geister der magyarischen Nation, die formale und
dekorative, wesentlich romantische Seite des Staatsrechts über
dessen W esen stellen ®”. Unter dem Einflusse dieses Aeußerlichkeits-
triebes, dersich auch der Erkenntnis derrealen Verhältnisse verschließt
undderGefahrderSelbsttäuschungausgesetztist?°®,
wie wenn der Reichstag vermeint, auf die äußere Politik einen
Einfluß zu üben, weil es ihm nicht verwehrt ist, pompös über
diesen Gegenstand zu debattieren, haben die großen Männer der
magyarischen Geschichte zur Begründung eines selbst mittels der
Dialektik Apponyis nicht wegzudisputierenden scheinkonsti-
tutionellen dieMonarchie wie ihre Teile erfassenden
Systems mitgewirkt. Das Heeresbudget ist einem wahren parla-
mentarischen Einfluß völlig entrückt. Infolge der unüberwind-
liehen Schwierigkeiten für die Herbeiführung der Uebereinstim-
mung zweier Parlamente über dieselben Vorlagen auf Grund einer
wahrhaften parlamentarischen Durchberatung liegt das
Schwergewicht der staatlichen Besorgung der elementarsten
militärischen finanz- und volkswirtschaftlichen
Interessen bei den Regierungen, deren Vereinba-
rungen die beiden Parlamente nicht wie Gesetzes-
vorlagen, sondern wie Staatsvertägen gegenüber-
stehen, die nur ganzgenehmigt oder verworfen wer-
#1 Res hungaricae 8. 542.
02 5. 119 des früher erwähnten Werkes über den Ausgleich warnt
ANDRASSY selbst seine Landsleute, sich nicht dadurch blenden zu lassen,
daß das vermeintliche Ideal des besonderen ungarischen Heeres mit der
rotweißgrünen Fahne und mit nationalen Tressen verziert sei.
%0% 'TEZNER gegen HAuKE 29. Bd. der österr. Rundschau $. 483.