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Die Relation zwischen der Österreichischen
und ungarischen Staatsbürgerschaft.
Von
Dr. ARPAD KIRALYFI Advokat in Budapest.
Im Nachfolgenden wollen wir die Frage untersuchen, ob zwi-
schen der österreichischen und ungarischen Staatsbürgerschaft
irgend ein rechtlicher Zusammenhang besteht, beziehungsweise ob
das Rechtsverhältnis zwischen Oesterreich und Ungarn nicht irgend
welche Konsequenzen in bezug auf die Staatsbürgerschaft nach sich
zieht. Wir müssen vorausschicken, daß in der Beurteilung dieser
Frage zwischen der österreichischen und ungarischen Rechtsauf-
fassung eine namhafte Divergenz besteht.
Den eigentlichen Ausgangspunkt zu dieser Divergenz der Auf-
fassungen bildet die Frage der Beurteilung der staatsbürgerrecht-
lichen Verhältnisse für die Dauer der zeitweiligen Suspendierung
der ungarischen Verfassung, nämlich für die Periode vom Jahre
1849 bis zum Zustandekommen des staatsrechtlichen Ausgleiches
im Jahre 1867.
Die durch das Patent vom 4. März 1849 (RGBl. Nr. 150),
erlassene „Reichsverfassung“ hat für alle Länder des „Reiches“,
auch die Länder der ungarischen Krone hinzugerechnet, eine ein-
heitliche Staatsbürgerschaft geschaffen, indem sie im $ 23 be-
stimmte, daß „für alle Völker des Reiches nur ein allgemeines