Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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Die Relation zwischen der Österreichischen 
und ungarischen Staatsbürgerschaft. 
Von 
Dr. ARPAD KIRALYFI Advokat in Budapest. 
Im Nachfolgenden wollen wir die Frage untersuchen, ob zwi- 
schen der österreichischen und ungarischen Staatsbürgerschaft 
irgend ein rechtlicher Zusammenhang besteht, beziehungsweise ob 
das Rechtsverhältnis zwischen Oesterreich und Ungarn nicht irgend 
welche Konsequenzen in bezug auf die Staatsbürgerschaft nach sich 
zieht. Wir müssen vorausschicken, daß in der Beurteilung dieser 
Frage zwischen der österreichischen und ungarischen Rechtsauf- 
fassung eine namhafte Divergenz besteht. 
Den eigentlichen Ausgangspunkt zu dieser Divergenz der Auf- 
fassungen bildet die Frage der Beurteilung der staatsbürgerrecht- 
lichen Verhältnisse für die Dauer der zeitweiligen Suspendierung 
der ungarischen Verfassung, nämlich für die Periode vom Jahre 
1849 bis zum Zustandekommen des staatsrechtlichen Ausgleiches 
im Jahre 1867. 
Die durch das Patent vom 4. März 1849 (RGBl. Nr. 150), 
erlassene „Reichsverfassung“ hat für alle Länder des „Reiches“, 
auch die Länder der ungarischen Krone hinzugerechnet, eine ein- 
heitliche Staatsbürgerschaft geschaffen, indem sie im $ 23 be- 
stimmte, daß „für alle Völker des Reiches nur ein allgemeines
	        
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