Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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füllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der ersten Kammer in 
Bayern, Württemberg und Baden. 
23. Salm-Horstmar. Fürst. Preuß. Fürst 22. Novem- 
ber 1816. Rheingraf. Reichsgräflicher Realist im wetterauischen 
Grafenkollegium. Für verlorene linksrheinische Besitzungen im 
Reichsdeputationshauptschlusse durch das Münstersche Amt Horst- 
mar entschädigt. In der Rheinbundsakte zugunsten von Berg 
mediatisiert. Doch 1810 dem französischen Kaiserreiche einver- 
leibt. Durch den Wiener Kongreß Preußen standesherrlich unter- 
geordnet. Von Oesterreich und Preußen der Bundesversamnlung 
angemeldet. Noch im Besitze der Standesherrschaft. Alle Vor- 
aussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied des 
preußischen Herrenhauses. 
24. Bentheim-Steinfurt. Preuß. Fürst 21. Januar 
1817. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und der 
württembergischen ersten Kammer. 
25. Bentheim Tecklenburg-Rheda. Preuß. Fürst 
20. Juni 1817. Reichsstandschaft, nachdem Tecklenburg 1807 an 
Preußen veräußert, für die Grafschaft Bentheim im westfälischen 
Grafenkollegium. Durch die Rheinbundsakte Berg standesherrlich 
untergeordnet, 1810 zum größten Teile dem französischen Kaiser- 
reiche einverleibt. Nach der Wiener Kongreßakte Bentheim-Stein- 
furt Hannover, .Bentheim-Tecklenburg Preußen standesherrlich 
untergeordnet, indem Art. 43 an Steinfurt und Rheda die standes- 
herrlichen Berechtigungen knüpft. Von Oesterreich, Preußen und 
Hannover der Bundesversammlung angemeldet. Der standesherr- 
‚liche Besitz ist erhalten. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Da- 
her beide aufzunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Her- 
renhauses. 
26. Isenburg-Büdingen in Büdingen. Großh. 
hessischer Fürst 9. April 1840. Reichsgräflicher Realist im wetter- 
auischen Grafenkollegium. Durch die Rheinbundsakte dem Fürsten 
von Isenburg, durch den Wiener Kongreß Kurhessen und dem
	        
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