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füllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der ersten Kammer in
Bayern, Württemberg und Baden.
23. Salm-Horstmar. Fürst. Preuß. Fürst 22. Novem-
ber 1816. Rheingraf. Reichsgräflicher Realist im wetterauischen
Grafenkollegium. Für verlorene linksrheinische Besitzungen im
Reichsdeputationshauptschlusse durch das Münstersche Amt Horst-
mar entschädigt. In der Rheinbundsakte zugunsten von Berg
mediatisiert. Doch 1810 dem französischen Kaiserreiche einver-
leibt. Durch den Wiener Kongreß Preußen standesherrlich unter-
geordnet. Von Oesterreich und Preußen der Bundesversamnlung
angemeldet. Noch im Besitze der Standesherrschaft. Alle Vor-
aussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied des
preußischen Herrenhauses.
24. Bentheim-Steinfurt. Preuß. Fürst 21. Januar
1817. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und der
württembergischen ersten Kammer.
25. Bentheim Tecklenburg-Rheda. Preuß. Fürst
20. Juni 1817. Reichsstandschaft, nachdem Tecklenburg 1807 an
Preußen veräußert, für die Grafschaft Bentheim im westfälischen
Grafenkollegium. Durch die Rheinbundsakte Berg standesherrlich
untergeordnet, 1810 zum größten Teile dem französischen Kaiser-
reiche einverleibt. Nach der Wiener Kongreßakte Bentheim-Stein-
furt Hannover, .Bentheim-Tecklenburg Preußen standesherrlich
untergeordnet, indem Art. 43 an Steinfurt und Rheda die standes-
herrlichen Berechtigungen knüpft. Von Oesterreich, Preußen und
Hannover der Bundesversammlung angemeldet. Der standesherr-
‚liche Besitz ist erhalten. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Da-
her beide aufzunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Her-
renhauses.
26. Isenburg-Büdingen in Büdingen. Großh.
hessischer Fürst 9. April 1840. Reichsgräflicher Realist im wetter-
auischen Grafenkollegium. Durch die Rheinbundsakte dem Fürsten
von Isenburg, durch den Wiener Kongreß Kurhessen und dem