Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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gekannt hat ($$ 407, 412, 453 BGB). Wenn eine Kasse über 
ihre Leistungspflicht an einen Armenverband Zweifel hegt, um 
allen Weiterungen aus dem Wege zu gehen, zu zahlen bereit ist, 
also in der Absicht leistet, daß es bei derselben verbleibe, auch 
wenn die Verbindlichkeit nicht besteht, ist die Rückforderung 
wegen Verzichts auf den Erstattungsanspruch ausgeschlossen. 
Umgekehrt fällt es nicht unter $ 1531, wenn eine Kranken- 
kasse gegen eine Gemeinde oder einen Armenverband einen Er- 
satzanspruch für zu Unrecht geleistete Unterstützungen an einen 
vermutlich hilfsbedürftigen Versicherten geltend machen will. 
Solche Ansprüche wären im ordentlichen Rechtswege zu verfolgen. 
Unter die Ansprüche der Gemeinde im Sinne des $ 1531 
RVO. fallen natürlich auch diejenigen der einzelnen Verwaltungen, 
der Gemeinden z. B. Krankenhausverwaltungen. Gewährt eine 
solche einer krankenversicherten Person, die von der zuständigen 
Krankenkasse erst im Laufe der Krankheit eingewiesen wurde, 
Krankenhauspflege, in der Annahme, die Einweisung sei sofort 
bei Beginn der Krankheit erfolgt, so kann sie im Streitverfahren 
nach $$ 1531 und 1540 gegenüber der Krankenkasse keinen An- 
spruch auf Ersatz derjenigen Kosten erheben, die ihr durch die 
Verpflegung des Erkrankten nach Ablauf der satzungsmäßigen 
Leistungszeit erwachsen sind. Ebensowenig vermag aber eine 
solche Streitsache als Streitigkeit über „Ersatz zu Unrecht ge- 
währter Leistungen“ im Sinne des $ 224 Ziff. 2 RVO. erachtet 
zu werden, denn zur Annahme des Vorliegens einer derartigen 
Streitigkeit ist gleichfalls erforderlich, daß gegenüber derjenigen 
Versicherungseinrichtung, welche für den Ersatz von Leistungen 
in Anspruch genommen wird, dieser Ersatz infolge einer auf 
Grund krankenversicherungsrechtlicher Bestimmungen dieser Ver- 
sicherungseinrichtung obliegender Leistungspflicht gefordert wird. 
Der Irrtum für sich allein ist daher nicht geeignet, einen im Ver- 
fahren nach $ 224 Ziff. 2 RVO. verfolgbaren Ersatzanspruch zu 
begründen. Außerdem könnte der $ 224 Ziff. 2 nur insoweit als
	        
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