Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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Rechtswege zu verfolgender (REGER 20 $. 468). 
7. Der 8 528 Abs. 1 ZPO. ist auch auf $ 1636 RVO. anwend- 
bar (REGER 22 S. 210). 
Wenn ein Miterbe es ablehnt, sich an der Geltendmachung 
des zum Nachlaß gehörigen Anspruches auf Krankengeld und 
Sterbegeld zu beteiligen, so können gemäß $ 2039 BGB. gleich- 
wohl die übrigen Erben die ganze Forderung einklagen; die Lei- 
stung haben alle Erben zu verfolgen (REGER 28 $. 226). 
8. Der Grundsatz, daß minderjährige Arbeiter in Krankenver- 
sicherungsstreitigkeiten prozeßfähig sind, findet keine Anwendung 
auf minderjährige Lehrlinge ($ 1650, 2 und 1591, 3 RVO.). Denn 
zu den in $ 113 BGB. behandelten Dienst- und Arbeitsverhält- 
nissen gehört nicht der Lehrvertrag, der nach den Vorschriften 
der Gew.-Ordn. ($$ 126 ff.) die Grundlage des Arbeitsverhältnisses 
bildet, und es ist ein Unterschied zwischen dem Lehrvertrag und 
dem regelmäßigen Arbeits- und Dienstverhältnis des $ 113 BGB. 
in wirtschaftlicher Beziehung (REGER 32 S. 487; REGER 28 S. 67). 
9. Streitigkeiten nach $ 258 und $ 405 können wohl auch mit- 
einander verbunden werden, nicht aber mit solchen nach $ 1636, 
weil letzteres Verfahren von ersterem sich unterscheidet. 
Nach $ 1636 ist Feststellungsklage auch nach bereits einge- 
tretenem Versicherungsfalle zulässig (REGER 23 S. 103). 
Die Pflicht zur Leistung der Krankenhilfe einer erkrankten, 
aber erwerbsfähigen Person, die infolge eines während der Krank- 
heit eingetretenen Wechsels der versicherungspflichtigen Beschäf- 
tigung Mitglied einer anderen Krankenkasse wird, geht ohne 
weiteres auf die neue Kasse über (REGER 23 S. 246). 
10. Hiebei ist festzustellen, daß es der Aufsichtsbehörde nıcht 
zusteht, nach $$ 30, 31 RVO. im Aufsichtswege solche Kassen- 
leistungen zu erzwingen, welche zwischen Versicherten oder ande- 
ren Personen und der Kasse streitig sind. Diese sind vielmehr 
nach $ 1636 RVO. zu entscheiden. Die Ueberwachungsbefugnis 
der Aufsichtsbehörde erstreckt sich ferner nicht auf die Erzwin-
	        
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