Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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hinaus, daß im Deutschen Reiche die südlichen und westlichen Länder die 
kulturreicheren, Ostelbien aber noch immer und trotz allem „Kolonisations- 
land“ sei, und daß demnach von Rechts wegen die Führung in den deut- 
schen Dingen in die Kreise gehöre, welche im Westen und Süden über- 
wiegen. Ueber diese bedeutsame Frage mit dem Verfasser zu diskutieren, 
ist hier nicht der Ort, zumal darin auch nicht der Schwerpunkt der Schrift 
liegt. 
Diesen bildet vielmehr das Bekenntnis zur Demokratie mit parlamen- 
tarischer Regierungsweise, wovon in den $$ 3 bis 8 gehandelt wird. An 
diese Darlegungen schließen sich noch einige besondere Abhandlungen an, 
über die „staatsrechtliche Stellung der Frau“ ($ 9), über das „Verfassungs- 
problem der protestantischen Kirche und die Trennung von Staat und 
Kirche“ ($ 10), über den „Ausgleich zwischen Kapitalismus und Sozialis- 
mus* ($ 11), über die „Versöhnung von Nationalismus und Internationalis- 
mus“ ($ 12) und endlich über den „Staat und die Sozialdemokratie“ ($ 13). 
Sca. widmet der Demokratie als Staatsform keine eingehende Unter- 
suchung. Der „Volksstaat“ oder „Genossenschaftsstaat“ erscheint ihm als 
das Selbstverständliche, aus der ältesten deutschen Geschichte und dem 
echten deutschen Wesen von selbst sich Ergebende. Der Feudalstaat des 
Mittelalters und der Herrschaftsstaat der Neuzeit sind ihm überwundene 
Formen, die dem deutschen Wesen stets fremd waren, und deren Ueber- 
windung das dauernde Verdienst und Ergebnis der französischen Revolution 
war. Interessant und, wie mir scheint, das Bedeutsamste in der Schrift ist 
die Bekämpfung des „deutschen Konstitutionalismus“, der nach ScH. mit 
dem demokratisch-liberalen „echten“ Konstitutionalismus nichts zu tun hat 
und eine mühsame und ungesunde Abart, eigentlich nur ein absolutistisch- 
konservatives Parteikönigtum ist. 
Auch wer mit der Rechtfertigung der Demokratie, wie ScH. sie gibt, 
sich nicht zufrieden geben kann, muß doch zugeben, daß in dem, was er 
unter dem Titel: „Uebergang zum parlamentarischen Regie- 
rungssystem‘“ sagt, viel kernige Wahrheit entbalten ist. Er meint, der 
deutsche (= unechte) Konstitutionalismus kranke von Anfang daran, daß. 
er sich statt auf die Majorität auf die Autorität stütze und er kann nicht 
zugeben, daß ein Königtum, welches verfassungsmäßig an die Zustimmung 
des Parlamentes in wichtigsten Akten der Gewalt gebunden ist, dann ein 
„starkes Königtum“ sei, wenn seine „Regierung über den Parteien“ sich 
genötigt sieht, Majoritäten künstlich zu schaffen und Wahlen gewaltsam 
zu dirigieren. Auch hat er wohl nicht so unrecht mit dem Vorhalte, 
daß vielfach gerade im Wahlbetriebe die Bezeichnung „national“ zu Un- 
recht mit „regierungsfrenndlich“ vertauscht worden ist. Unumwunden fordert 
ScH. eine demokratische Reichsregierung und Reichsministerien, jenes nach 
den Ideen der Paulskirche und Friedrich Naumanns, dieses nach dem be- 
kannten Programm der fortschrittlichen Volkspartei, welches diese von der
	        
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