Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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der Verfasser vorschlägt, nämlich eine einheitliche Regelung des Rechts- 
institutes von Reichs wegen vorzunehmen, möge hier dahingestellt bleiben. 
Daß das Buch außer den bezeichneten Lücken auch im einzelnen eine 
Reihe von Mängeln — sachliche Ungenauigkeiten und Versehen, seltsame und 
oft veraltete Zitate, vermeidbare Druckfehler — aufweist, sei nur der Voll- 
ständigkeit wegen vermerkt. Ihrer ungeachtet können wir das abschließende 
Urteil über die Darstellung dahin zusammenfassen, daß FREISEN es vor- 
trefflich verstanden hat, einen ebenso wichtigen wie schwierigen Stoff 
einer zwar ausbaubedürftigen, aber zunächst grundlegenden und dankens- 
werten erstmaligen Bearbeitung zu unterziehen. 
Posen. Professor Dr. Friedrich Giese. 
Dr. Max Kulisch, o. ö. Professor an der Universität in Innsbruck, System 
des österreichischen Gewerberechtes. Zweite, voll- 
ständig umgearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. I. Band, 
Innsbruck, Verlag der k. k. Wagnerschen Universitäts-Buchhandlung, 
1912, XXXII und 582 8. 
Im Jahre 1905 hat Kurisch den ersten Band eines auf vier Bände be- 
rechneten Systems des österreichischen Gewerberechtes veröffentlicht, wel- 
cher neben einer vorwiegend geschichtlichen Einleitung den allgemeinen 
Teil und die Lehre vom Gewerbsantritt enthielt. Der zweite Band sollte 
vom Umfang, der Ausübung und dem Erlöschen des Gewerberechts, der 
dritte von dem Recht der gewerblichen Hilfsarbeiter, der vierte vom ge- 
werblichen Genossenschaftsrecht und Gewerbestrafrecht handeln. Bevor es 
zur Herausgabe der weiteren Bände kam, wurde das österreichische Ge- 
werberecht durch die Novelle vom 5. Februar 1907 RGBl. Nr. 26 zwar nicht 
in seinen Prinzipien, wohl aber in sehr zahlreichen Einzelheiten dermaßen 
verändert, daß die erste Auflage, soweit sie positives Recht darstellte, um- 
gearbeitet werden mußte. Hiebei hat der Verfasser den Plan des Werkes 
etwas modifiziert und Materien, welche früher einem späteren Bande vor- 
behalten waren, in den ersten verlegt. In seiner jetzigen Gestalt soll das 
System drei Bände umfassen. 
Der vorliegende erste Band enthält wie in der früheren Auflage die 
Einleitung (8. 1—152), den allgemeinen Teil (S. 153—286) und die Lehre 
von der Zulassung zum selbständigen Gewerbebetrieb (S. 287—582). Jeder 
dieser Teile hat gegenüber der ersten Auflage namhafte Erweiterungen und 
wertvolle Bereicherungen erfahren. In den dritten Teil ist jetzt auch die 
Lehre’von der Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage mit hinein- 
gearbeitet. . 
Das Buch ist eine sehr fleißige und eingehende Darstellung wichtiger 
Partien des österreichischen Gewerberechtes. Es wird der Praxis zweifel- 
los sehr wertvolle Dienste leisten, wie es dies bereits in der ersten Auflage
	        
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