Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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einem Bienenfleiße ist hier unter überaus reicher Benützung und Anführung 
der Literatur und Rechtsprechung alles Wissenswerte zusammengetragen. 
Der erste Abschnitt (allgemeiner Teil) erörtert die Rechtsordnung auf dem 
Gebiet der Lebensversicherung, insbesondere das neue Reichsgesetz über 
den Versicherungsvertrag. Der zweite Abschnitt behandelt die Entstehung, 
Aenderung und Beendigung des Versicherungsverhältnisses, dann den Wert 
der Versicherungsforderung und die Bezeichnung eines bezugsberechtigten 
Dritten. Der dritte Abschnitt betrifft die Lebensversicherung in ihrer Be- 
ziehung zum ehelichen Güterrecht. Im vierten Abschnitt wird die Lebens- 
versicherung in ihren Beziehungen zum Erbrecht besprochen. Der fünfte 
Abschnitt hat die Lebensversicherung beim Konkurs des Versicherungs- 
nehmers und bei Anfechtung außerhalb des Konkurses zum Gegenstande. 
Im sechsten Abschnitt ist von der Besteuerung, direkten Steuern, Gebühren, 
Erbschafts- und Schenkungssteuer die Rede. Ein gutes Sachregister erhöht 
den Wert des trefflichen Buches, das sicher in vielen Bibliotheken Eingang 
finden wird, denn es entspricht dem Bedürfnisse. — 
Schwandorf. Rechtsanwalt Hermann. 
DieVeränderungdesStiftungszwecks. Beiträge zur Geschichte 
des Badischen Stiftungsvermögens von Dr. Hans Heimberger, Ge- 
richtsassessor in Adelsheim. — Heidelberg 1913. Carl Winters Uni- 
versitätsbuchhandlung. Brosch. 117 8. 
Die vorliegende Schrift stellt das 5. Heft des 8. Bandes der von Pro- 
fessor Dr. KonRAD BEYERLE an der Universität Göttingen herausgegebenen 
Deutschrechtlichen Beiträge, Forschungen und Quellen, zur Geschichte des 
deutschen Rechts dar. Auf Veranlassung des Herrn Professors Dr. EnDE- 
MANN in Heidelberg wurde ein Teil des im Jahre 1910 fälligen Ertrags 
der Heidelberger Jubiläumsspende ihm sowie den Herren Professoren Dr. 
GRADENWITZ und Dr. HEINSHEIMER daselbst zwecks Förderung von Studien 
über das badische Stiftungswesen zur Verfügung gestellt. Dies gab die 
Anregung zu der vorliegenden Abhandlung, welche die Entwicklung der 
für die Zwecksumwandlung von Stiftungen im Gebiete des heutigen Groß- 
herzogtums Baden geltenden Rechtssätze zur Darstellung bringen soll. Unter 
reicher und gründlicher Literaturbenützung gibt die Schrift einen Ueber- 
blick über die wichtigsten Entwicklungsstufen, welche sich in der Aus- 
bildung des Rechts der Zweckumwandlung von Stiftungen im Gebiete des 
Großherzogtums Baden feststellen lassen. Im ersten Kapitel behandelt der 
Herr Verfasser die Zeit vor der Reformation, im zweiten die Zeit von der 
Reformation bis zum Reichsdeputationshauptschlusse, und zwar die Praxis 
in’ den Territorien des heutigen Üroßherzogtums Baden, nämlich der Pfalz, 
Vorderösterreich und den Markgrafschaften Baden-Baden und Baden-Dur- 
lach. Im dritten Kapitel wird die Zeit vom Reichsdeputationshauptschlusse
	        
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